Spital muss trauerndem Bruder nichts zahlen

Symbolbild aerztlicher Kunstfehler
Symbolbild aerztlicher Kunstfehler www.bilderbox.com
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Erwachsenen Geschwistern steht laut einem höchstgerichtlichen Urteil kein Schadenersatz für Trauerschmerzen zu. Es fehle in diesem Alter meist an der erforderlichen innigen Gefühlsbeziehung, urteilte der Oberste Gerichtshof

Wien. Ein 36-jähriger Mann starb nach einer Behandlung in einem Landesklinikum im Weinviertel. Träger dieses Krankenhauses ist das Land Niederösterreich.

Weil er zu dem Verstorbenen eine besonders innige Beziehung gehabt habe, klagte der 34-jährige Bruder nach dessen Tod das Land Niederösterreich auf Ersatz für Schockschaden bzw. Trauerschmerzen in der Höhe von 20.000 Euro. Schließlich sei das Ableben seines Bruders auf eine mangelhafte Behandlung und Nachsorge zurückzuführen. Der Spitalserhalter habe nun für die Fehler seiner Ärzte zu haften.

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