Causa Meinl: Staatsanwaltschaft Wien hält Frist nicht ein

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THEMENBILD: MEINL / MEINL BANK / MEINL EUROPEAN LAND(c) APA (Barbara Gindl)
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Für Julius Meinl V. und die ehemaligen Vorstände der Meinl Bank heißt es weiter warten. Der Weisungsrat ist nun mit der Sache befasst.

Wien. Bis gestern hatte die Staatsanwaltschaft Wien Zeit, gegen Julius Meinl V. und die ehemaligen Vorstände der Meinl-Bank, Peter Weinzierl, Günter Weiß und Robert Kofler, Anklage wegen Untreue und anderer strafbarer Delikte im Zusammenhang mit der Ausschüttung einer Sachdividende zu erheben oder die Ermittlungen einzustellen.

Das hatte das Oberlandesgericht Wien in einem Beschluss angeordnet. Nachdem die Staatsanwaltschaft in den vergangenen Monaten keinerlei Ermittlungsschritte mehr gesetzt hat, hatten sich die OLG-Richter zu diesem außergewöhnlichen Schritt entschieden. Schließlich laufen die Ermittlungen schon über sechs Jahre.

Sektionschef Christian Pilnacek ließ Mitte Jänner keinen Zweifel daran, dass sich die Staatsanwaltschaft auch an diese Frist halten werde. Dass es möglich sei, binnen dieser Frist auch den Weisungsrat mit dem Erledigungsvorschlag zu befassen, stellte er schon damals in Frage. Das würde aber nichts daran ändern, dass die gesetzte Frist trotzdem eingehalten werden würde. Denn das Staatsanwaltschaftsgesetz sieht vor, dass bei Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, der Weisungsrat auch im Nachhinein befasst werden könne. Das Problem dabei: Was passiert, wenn der Weisungsrat dem Erledigungsvorschlag der Staatsanwaltschaft widerspricht? Freilich gibt der Weisungsrat nur eine unverbindliche Empfehlung ab, nichtsdestotrotz hat sich der Justizminister bis dato daran immer gehalten.

Weisungsrat wird vorweg gehört

All diese Überlegungen dürften zu einem Umdenken im Justizministerium geführt haben. Denn wie gestern bekannt wurde, wird nun doch der Weisungsrat vorweg befasst. Die Frist – so argumentierte Pilnacek gestern – werde nun so verstanden, „dass es ausreicht, wenn die Prüfung innerhalb der Frist abgeschlossen wird. (...) Zwischen der Oberstaatsanwaltschaft und dem Justizministerium besteht hier Übereinstimmung“, so der Sektionschef. Nun habe das Justizministerium den Weisungsrat damit befasst. Eine Stellungnahme des Weisungsrats sei - wegen der Dringlichkeit der Angelegenheit – in zwei bis drei Wochen zu erwarten.

Für Meinl V. und die ehemaligen Vorstände heißt es nun also weiterhin: Warten. Ihre Anwälte werden die vom OLG Wien gesetzte Frist sicherlich anders interpretieren als das Justizministerium, und sich überlegen, welche rechtlichen Konsequenzen deren Verstreichen hat. Gut möglich, dass sie wieder einen Einstellungsantrag stellen. Die Causa Meinl scheint noch lange nicht zu Ende zu sein. (hec)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.02.2018)

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