13 Deutsche Händler wehren sich erfolgreich gegen ein chinesisches Unternehmen, das sich den "Black Friday" hatte schützen lassen.
Der Begriff "Black Friday" beschreibt die Ende November stattfindenden Rabatt- oder Angebotsaktionen vor allem im Onlinehandel und kann deshalb nicht von einem chinesischen Unternehmen als Wortmarke geschützt werden. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in München habe deshalb die Löschung der Marke beschlossen, teilte das Portal Black-Friday.de am Donnerstag in Oberhausen mit.
Die Löschung ist demnach noch nicht rechtskräftig. Insgesamt hatten den Angaben zufolge 13 Unternehmen die Löschung der Wortmarke "Black Friday" in München beantragt, weil sie nach deren Auffassung jedem Händler zur Bewerbung der eigenen Rabattaktionen zur Verfügung stehen sollte. Die deutschen Händler gehen davon aus, dass die nun unterlegene chinesische Firma beim Bundespatentgericht Beschwerde einlegen wird.
(APA/AFP)