Der Staat darf Emissionsrechte kürzen

Kohlekraftwerksbetreiber blitzte bei Höchstgericht ab.

Karlsruhe. Die Betreiber eines Braunkohlekraftwerks sind mit einer Klage gegen schärfere Regelungen im Emissionshandel beim deutschen Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Kürzung kostenloser Berechtigungen für den CO2-Ausstoß durch Stromerzeuger verstoße nicht gegen das Grundgesetz, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.

Viele Unternehmen in der EU brauchen für jede Tonne CO2, die sie in die Luft blasen, Emissionszertifikate. Ein Teil ist kostenlos, den Rest müssen sie ersteigern. Die EU beschloss eine schrittweise Reduktion der erlaubten Emissionsmenge, daraufhin hat Deutschland Zuteilungsgarantien gestrichen.

Die Verfassungshüter bestätigten nun, dass der Staat mit dem Verkauf von Emissionszertifikaten Erlöse erzielen darf. Reine Luft sei eine knappe Ressource. Die zuvor kostenlose Nutzung der Luft dürfe mittels Emissionshandel gesteuert werden. (APA/AFP)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.04.2018)

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