Viele Fragen um die Entlassung des Wiener Kunstuni-Professors

(c) mdw/Michael Maritsch
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Was darf ein Arbeitgeber über die Entlassung eines Mitarbeiters sagen, der seine Position „gröblich missbraucht hat“? Eigentlich nichts.

Wien. Vergangene Woche entließ Ulrike Sych, die Rektorin der Wiener Universität für Musik und darstellende Kunst (Mdw), einen Professor. Er unterrichtete dort seit 2009 eine Cello-Klasse. Gleichzeitig ist der Musiker Mitglied der Philharmoniker und als solches bei der Wiener Staatsoper angestellt. Über die genauen Gründe, die zur Entlassung führten, wollte man sich an der Mdw nicht äußern, nur dass der Musiker „seine Stellung als Universitätsprofessor gröblich missbraucht hat“, hieß es in einem offiziellen Statement.

Ob Studierende sexuell missbraucht wurden, wie in Medien zu lesen war, dazu wollen die Anwälte der Mdw nichts sagen. Nur: „Es hat mehrere Fälle des Missbrauchs gegeben, die verschiedene Studierende betroffen haben. Jeder einzelne wäre für sich für eine Entlassung ausreichend gewesen. Mehr können wir zum Schutz der Betroffenen nicht sagen“, sagt Christoph Wolf.

Nur wenige Tage nach der Entlassung einigte sich Staatsoperndirektor Dominique Meyer mit besagtem Cellisten einvernehmlich bis auf weiters auf eine Dienstfreistellung. „Inwiefern die Entlassungsgründe an der Musikuniversität auch für die Staatsoper relevant sind, sei noch zu klären“, sagte der Sprecher des Hauses. Doch genau das wird gar nicht so leicht sein. Denn der Fall wirft rechtlich einige Fragen auf.

Was darf gesagt werden?

Etwa: Hat ein Arbeitgeber (hier die Kunstuni) den anderen Arbeitgeber (die Staatsoper) davon zu unterrichten, wenn er den gemeinsamen Arbeitnehmer entlässt? Und darf er Details dazu preisgeben? „Nein, das darf er prinzipiell nicht. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer gegenüber eine Fürsorgepflicht, die auch über das Arbeitsverhältnis hinaus wirkt. Weshalb sich ein Unternehmen von einem Mitarbeiter trennt, geht niemanden etwas an“, sagt Anwältin Andrea Potz. Und darüber hinaus gibt esin diesem Fall weitere Gründe, weshalb sich die Kunstuni so bedeckt hält. Zum einen will man der Familie des Professors noch weitere Belastungen ersparen, zum anderen „wurde den betroffenen Studierenden absolute Verschwiegenheit zugesagt. Sie haben Angst, ausgeforscht zu werden, und dass ihr beruflichen Fortkommen damit Schaden nehmen könnte.“

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