Standortentwicklungsgesetz: Experten zweifeln an Rechtmäßigkeit

THEMENBILD: AIR BERLIN / NIKI
THEMENBILD: AIR BERLIN / NIKIAPA/HELMUT FOHRINGER
  • Drucken

Das Gesetz, das bis Ende der Woche in Begutachtung gehen soll, wird von Juristen kritisch gesehen. Besonders bedenklich sei das Neuerungsverbot.

Während die Wirtschaft nach dem Beschluss der Eckpunkte für das Standortentwicklungsgesetz (StEntG) über schnellere Rechtssicherheit jubelt, zweifeln nicht nur NGOs sondern auch Juristen an der rechtlichen Zulässigkeit des Regierungsvorhabens. Dieses sieht vor, dass Großprojekte automatisch genehmigt werden, wenn die UVP-Behörde nicht innerhalb von 18 Monaten entscheidet.

Der Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk hält die geplante Neuerung vorerst "sowohl vom Verfassungsrecht als auch vom Europarecht her" für unzulässig. Besonders bedenklich sei, dass nach der automatischen Genehmigung keine neuen Aspekte mehr ins Spiel gebracht werden könnten - also eine Art Neuerungsverbot greifen soll. Dann könne man nur "mit gefesselten Händen" gegen eine Entscheidung vorgehen. Auch der Verfassungsrechtler Heinz Mayer ist nach jetzigem Stand kritisch, zum Beispiel wären die Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) dadurch leicht manipulierbar, indem man sie bewusst verzögert.

15 Anträge pro Jahr

Mit dem geplanten Gesetz, das bis Ende der Woche in Begutachtung geschickt werden soll, sollen "standortrelevante" Vorhaben automatisch abgesegnet werden, wenn die UVP-Behörde keine rechtzeitige Entscheidung fällt. Darunter fallen Großprojekte, "die außerordentlich positive Folgen für den Wirtschaftsstandort erwarten lassen" und die eine UVP durchlaufen müssen. Der Antrag dafür muss bereits bei der UVP-Behörde (Länder oder BMVIT) eingebracht worden sein.

Gerechnet wird mit etwa 15 StEntG-Anträgen pro Jahr. Die Entscheidung, ob ein Vorhaben "standortrelevant" ist, soll etwa sechs Monate dauern. Die 18-Monats-Frist für die Entscheidung der UVP-Behörde soll aber schon ab dem Tag der Antragstellung zu laufen beginnen.

"Diese Frist läuft unabhängig von etwaigen Verbesserungsaufträgen nach dem UVP-G", so das Ministerium. Es ist also unerheblich, ob der UVP-Behörde weitere Unterlagen fehlen und diese nachgereicht werden müssen. Umweltschützer hatten dies zuvor schwer kritisiert und betont, dass es oft Monate dauere, bis Projektbetreiber alle notwendigen Informationen lieferten.

(APA)

Mehr erfahren

Flughafen Wien (Tower)
Innenpolitik

Kritik an Standortpolitik: "Massivster Rückschritt im Umweltbereich seit Jahren"

Landespolitiker äußern massive Bedenken. Das Wirtschaftsministerium will nun prüfen, ob es sich "um konkrete Verbesserungsvorschläge oder reflexartige Ablehnung handelt".
++ THEMENBILD ++ LOBAUTUNNEL: UeBERSICHT GEPLANTE TRASSENFUeHRUNG
Österreich

Standortpolitik: Liste der Kritiker wird immer länger

Nun haben auch der Städtebund und die Rechtsanwaltskammer ihre Ablehnung zum Standortentwicklungsgesetz geäußert. Das Tiroler Landesverwaltungsgericht sieht rechtsstaatliche Prinzipien verletzt.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung gilt für Windräder und für Flughafen-Großprojekte. Manchmal dauert sie Jahre.
Österreich

Standortentwicklung: Schneller zu Großprojekten

Das umstrittene „Standortentwicklungsgesetz“ passierte heute den Ministerrat. Die ÖVP rechnet mit 15 Anträgen im Jahr.
Um die dritte Piste für den Flughafen Wien Schwechat gab es ein jahrelanges Tauziehen, derart komplexe Fälle sind freilich selten. Für einen Gesetzesentwurf zur Beschleunigung von UVP- Verfahren setzte es nun harsche Kritik.
Österreich

Standortgesetz hat schweren Stand

Unionsrechtswidrig? Am geplanten Standortentwicklungsgesetz, das Umweltverfahren beschleunigen soll, setzte es massive Kritik. Nun steht eine Überarbeitung an.
Verfassungsrechtler Heinz Maye: "Die Wirtschaft ist kein Selbstzweck"
Österreich

Gesetz zur Standortentwicklung wird nach harscher Kritik überarbeitet

Als "Freibrief für Betonierer" geißelt die Umweltschutzorganisation WWF das geplante Standortentwicklungsgesetz. Es soll mit 1. Jänner des kommenden Jahres in Kraft treten.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.