s Versicherung muss irreführende Werbung für Laufprodukt unterlassen

RUNNING - Vienna City Marathon 2017
RUNNING - Vienna City Marathon 2017GEPA pictures
  • Drucken

Die s Versicherung hat mit der "s Running-Unfall-Schutz"-Unfallversicherung den Eindruck erweckt, generell für den Laufsport zu gelten. Der Schutz gilt jedoch nur für offizielle Laufveranstaltungen.

Die s Versicherung wird künftig irreführende Werbeaussagen bei einer privaten Unfallversicherung für den Laufsport unterlassen. Auf diesen Vergleich haben sich die Versicherung, die Erste Bank - Zweitbeklagte als Versicherungsagent - sowie der Verein für Konsumenteninformation (VKI) geeinigt, nachdem die Konsumentenschützer im Auftrag des Sozialministeriums eine Klage eingebracht hatten.

Die private Unfallversicherung habe den Eindruck vermittelt, generell für den Laufsport zu gelten, tatsächlich umfasse sie nur offizielle Laufveranstaltungen, aber nicht etwa das Training oder private Laufevents, so der VKI am Dienstag in einer Pressemitteilung. Angeboten worden sei die "s Running-Unfall-Schutz"-Unfallversicherung unter anderem mit folgendem Text: "Ob entspannter Trainingslauf, ambitionierter Wettkampf oder großer Laufevent - schon ein kleiner Fehltritt kann einen Freizeit-Unfall mit hohen Folgekosten verursachen." Tatsächlich habe der Versicherungsschutz laut Versicherungsbedingungen aber nur für Unfälle gegolten, die der versicherten Person als aktiver Teilnehmer einer Laufveranstaltung am Tag dieser Laufveranstaltung zustößt. Was unter einer "Laufveranstaltung" zu verstehen ist, sei in den Versicherungsbedingungen nicht erläutert worden.

Der VKI habe eine Klage wegen eines Verstoßes gegen den unlauteren Wettbewerb eingebracht. Man sei rasch einen rechtskräftigen Vergleich eingegangen. Die Sparkassen Versicherung und die Erste Bank hätten sich nun gegenüber dem VKI verpflichtet, solche Werbeaussagen zu unterlassen. Die s Versicherung habe die Werbeaussagen, ein Bild und die Versicherungsbedingungen geändert und die betroffenen Kunden persönlich informiert, hieß es aus der Versicherung zur APA. In den Versicherungsbedingungen sei nun klar definiert, was eine Laufveranstaltung ausmache. Es seien weniger als 100 Kunden mit einer Versicherungsprämie von je 1,90 Euro betroffen.

(APA)


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.