Schuhhersteller Gabor muss weiter volle Betriebspension zahlen

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Erfolg für die Arbeiterkammer Kärnten: Der OGH hat entschieden, dass eine Kürzung der Pensionen für ehemalige Mitarbeiter des deutschen Schuhherstellers unzulässig ist.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass eine Kürzung von Betriebspensionen ehemaliger Mitarbeiter des deutschen Schuhherstellers Gabor nicht zulässig ist. Wie die Arbeiterkammer Kärnten am Dienstag mitteilte, habe das Unternehmen im Jahr 2016 die Pensionen, die 3000 Euro im Jahr übersteigen, um 20 Prozent gekürzt, mittlerweile zahle Gabor wieder die vollen Beträge.

Die Firma Gabor Shoes mit Hauptsitz im bayrischen Rosenheim hatte etwa 50 Jahre lang Schuhe am Standort in Spittal an der Drau produziert. 2010 wurde die Produktion in Kärnten endgültig eingestellt und in die Slowakei verlagert. Einige ehemalige Mitarbeiter haben aber nach wie vor Anspruch auf eine Firmenpension - 32 Mitarbeiter waren von den Kürzungen betroffen. "Das Unternehmen hat sich auf eine Klausel berufen, die sich auf die wirtschaftliche Lage bezieht", sagte der Klagenfurter Rechtsanwalt Robert Kugler, der das Verfahren im Auftrag der Arbeiterkammer geführt hatte.

(APA)

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