Mogelauto: Rückgabe doch möglich?

Members of the media get a close-up view of the Audi Q3 Vail during the first press preview day for the North American International Auto Show in Detroit
Members of the media get a close-up view of the Audi Q3 Vail during the first press preview day for the North American International Auto Show in DetroitREUTERS
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Erst kürzlich ließ der OGH einen Käufer mit dem Wunsch nach Rücknahme abblitzen, ein neuer Fall könnte nun konträr enden. Die zweite Instanz sah den Kunden im Recht.

Wien. Können Käufer von Dieselautos, die mit Schummelsoftware ausgestattet wurden, ihr Geld zurückverlangen? Diese Streitfrage hält die Gerichte auf Trab. Erst kürzlich dämpfte eine OGH-Entscheidung die Hoffnungen betroffener Kunden: Ein Kläger blitzte ab, weil er nicht glaubhaft machen konnte, dass er das Auto nicht gekauft hätte, hätte er von der Abgasmanipulation gewusst (5 Ob 62/ 18f; „Die Presse“ berichtete). Ein neuer Fall zeigt nun aber: In Stein gemeißelt ist das nicht. So etwas könnte auch anders ausgehen – auch wenn eine höchstgerichtliche Entscheidung in der neuen Causa noch aussteht.

Wieder ging es um einen Audi Q3. Diesmal um einen, den ein Konsument im Jänner 2014 um 34.074 Euro bei einem Händler in Tirol gekauft hatte. Im September 2015 erfuhr er via Medien von den Abgasmanipulationen. Ein paar Monate später flatterte ihm eine Aufforderung des Generalimporteurs ins Haus, er müsse an seinem Auto ein Software-Update vornehmen lassen. Das lehnte der Fahrzeugbesitzer jedoch ab: Er habe kein Vertrauen mehr zum Hersteller, von dem schließlich auch die Manipulationssoftware stamme. Zudem befürchte er, dass sich durch das Update Leistung und Verbrauch des Fahrzeugs verschlechtern würden.

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