Novomatic-Widersacher darf nicht wie Rechtsanwalt agieren

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Thomas Sochowsky bietet auf seiner Webseite Unterstützung an, wenn jemand Spielverluste an Geldautomaten zurückfordern will. Das darf er nicht, entschied der Oberste Gerichtshof.

Thomas Sochowsky, der sich als Widersacher des Glücksspielkonzerns Novomatic profiliert, darf keine Leistungen anbieten und anpreisen, die üblicherweise ein Rechtsanwalt im Programm hat. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden. Sochowsky bietet auf seiner Homepage Rechtsberatung für Spieler an, die gegen Novomatic klagen wollen.

Außerdem darf Sochowsky seine Dienste nicht gegen einen Anteil am erstrittenen Gewinn anbieten, entschied der OGH als Revisionsgericht (4 OB 14/18i). Denn das dürfen Anwälte generell nicht. Schließlich muss er auch die Prozesskosten von 16.240 Euro sowie eine Veröffentlichung des Urteils in der Sonntagsausgabe der "Kronen Zeitung" zahlen.

Sochowsky ist ein ehemaliger Novomatic-Partner, der sich zum erbitterten Gegner gewandelt hat. Er bietet auf seiner Webseite Unterstützung an, wenn jemand Spielverluste an Geldautomaten zurückfordern will. Dadurch dass er damit werbe, "wir sind jederzeit für Sie da und begleiten Sie auf Schritt und Tritt" und dadurch, dass er potenziellen Klägern erläutere, wie sie vorgehen müssen, um ihre Rechtsansprüche durchzusetzen, übe er, ohne dafür eine Konzession zu haben, entgeltliche Rechtsberatung und damit anwaltliche Tätigkeiten aus, entschied der OGH.

Dass Sochowsky "zumindest schlüssig den Anschein erweckt, diese Leistungen auch befugterweise anbieten zu dürfen, ergibt sich eindeutig aus den Werbetexten der Website", heißt es im Spruch des OGH. Damit falle er unter das für Anwälte geltende Verbot einer Erfolgsbeteiligung bei Verfahren ("pacta de quota litis"), auch wenn er nie behauptet hat, ein Anwalt zu sein. Sochowsky hat immer öffentlich gesagt, dass er gegen Erfolgsbeteiligung arbeite.

(APA)

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