EuGH-Urteil: Konto ist nicht gleich Konto

Sparkonten sind laut EuGH keine „Zahlungskonten“.

Wien. Ein Sparkonto ist kein Zahlungskonto. Das hat der EuGH entschieden (C-191-17). Für Österreich heißt das: Das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) gilt dafür nicht. Wichtig ist das vor allem wegen darin enthaltener Regeln, die den Verbraucherschutz betreffen.

In dem Streitfall ging es um ein Onlinekonto, bei dem Einzahlungen und Abhebungen nur über ein Girokonto („Referenzkonto“) möglich sind. Die Kunden können jederzeit über das Geld verfügen.

Solche Sparkonten seien aus dem Anwendungsbereich der Zahlungskonten-Richtlinie ausgenommen, entschied der EuGH – es sei denn, sie können eben doch auch für Zahlungsvorgänge auf täglicher Basis genutzt werden. Die Bezeichnung „Sparkonto“ besagt demnach für sich allein noch nichts. Vielmehr kommt es darauf an, ob man unmittelbar, ohne Umweg über ein Referenzkonto, Zahlungen an Dritte leisten oder empfangen kann. (cka)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.10.2018)


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