Deutsche Arbeitnehmer erhalten Recht auf Rückkehr in Vollzeit-Job

Ausbildung an einer Drehmaschine bei Hettich Holding GmbH & Co KG Moebelbeschlaghersteller mit 38
Ausbildung an einer Drehmaschine bei Hettich Holding GmbH & Co KG Moebelbeschlaghersteller mit 38imago/photothek
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Deutsche Arbeitnehmer können ab 2019 für ein bis maximal fünf Jahre in Teilzeitarbeit wechseln. Sie haben einen danach einen Anspruch auf Vollzeit.

Die Arbeitnehmer in Deutschland haben ab dem kommenden Jahr das Recht, nach einer Teilzeitbeschäftigung wieder voll zu arbeiten. Der Bundestag billigte am Donnerstag mit den Stimmen der großen Koalition das Gesetz zur Brückenteilzeit, das am 1. Jänner in Kraft treten soll. Der deutsche Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte in der abschließenden Debatte, nach jahrelanger Diskussion werde die Neuregelung insbesondere Frauen den Weg aus der "Teilzeitfalle" ermöglichen.

In kleinen Betrieben gilt die Neuregelung jedoch nicht. Erst in Unternehmen mit mehr als 45 Arbeitnehmern haben Beschäftigte künftig Anspruch auf eine befristete Teilzeitphase, die zwischen einem und fünf Jahren dauern kann. Unternehmen, die zwischen 46 und 200 Arbeitnehmer haben, müssen allerdings je 15 Arbeitnehmern nur einem den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren.

Brückenteilzeit ohne Angabe von Gründen

Stellen können einen Antrag auf Brückenteilzeit Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sind. Bestimmte Gründe für die Reduzierung, etwa die Pflege von Angehörigen oder die Erziehung von Kindern, müssen sie dabei nicht angeben.

Der Arbeitsminister wandte sich zugleich gegen Bedenken, mit der Neuregelung könnten Unternehmen überfordert werden. In einer Notsituation, in der keine entsprechende Stelle vorhanden sei, könne es auch kein Rückkehrrecht geben, sagte er im Bayerischen Rundfunk. Zugleich verteidigte er die Entscheidung, kleine Unternehmen von der Regelung auszunehmen. "Kleinstunternehmen" sollten nicht überfordert werden, das sei auch "vernünftig".

Vertreter der Oppositionsparteien kritisierten allerdings, dass wegen der festgelegten Betriebsgrößen viele Beschäftigte gar nicht in den Genuss der Brückenteilzeit kommen würden. Linke und Grüne enthielten sich bei der Abstimmung, AfD und FDP stimmten dagegen. Der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) dagegen rechnet mit Belastungen vor allem für mittelständische Unternehmen. "Ihnen wird es schwerfallen, die vorübergehend wegfallende Arbeitsleistung durch geeignete Fachkräfte zu ersetzen", erklärte Verbandspräsident Holger Bingmann.

(APA/AFP)


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