Wirbel um Punktesystem für Korruptions-Staatsanwälte

Die Presse
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In einem Zeitungsbericht wird von einem neuen Punktesystem für "fleißige" Korruptionsstaatsanwälte berichtet. Demnach sollen sie für die Anordnung für Grundrechtseingriffe Pluspunkte erhalten. Generalsekretär Pilnacek widerspricht dem vehement.

Die heutige "Kronen-Zeitung" berichtet über "ein Punktesystem für fleißige Wirtschafts- und Korruptions-Staatsanwälte", das es seit Kurzem gibt. Demnach handelt es sich um etwas in der Justiz Einzigartiges. Die Tageszeitung zitiert in diesem Zusammenhang Generalsekretär Christian Pilnacek. Für jede Anordnung eines Grundrechtseingriffs, also etwa einer Hausdurchsuchung, einer Festnahme oder einer Telefonüberwachung, sollen Staatsanwälte Punkte bekommen, so die "Krone". Und je mehr Punkte ein Staatsanwalt auf seinem Konto sammelt, desto weniger neue Fälle landen künftig auf seinem Tisch. Das Ganze solle der Auslastungsgerechtigkeit dienen. Kurz gesagt: Es soll nicht so sein, dass manche Staatsanwälte in Arbeit untergehen und andere nicht ausgelastet sind.

Doch das, was nach dem Bericht geplant ist, lässt aufhorchen. Wenn ein Staatsanwalt für die Anordnung von Grundrechtseingriffen Punkte erhält, ist die Verführung groß, solche vermehrt anzuordnen. Nur: Grundrechtseingriffe sind keine Lappalien, sondern ganz im Gegenteil, Eingriffe in von der Verfassung gewährleistete Grundrechte. Sie dürfen also nicht einfach so mir nichts, dir nichts angeordnet werden, sondern nur dann, wenn die im Gesetz genannten Kriterien allesamt erfüllt sind.

Pilnacek: "Bericht ist falsch"

Kann es also sein, dass unter Pilnaceks Ägide ein derartiges System zum Einsatz kommt? Die "Presse" fragte nach und erfuhr vom Generalsekretär folgendes: "Was in dem Artikel steht, ist falsch. Es handelt sich dabei um ein lange und genau ausgeklügeltes System, das auch automatisationsunterstützt funktioniert. Keinesfalls aber wird es Punkte für die Anordnung von Grundrechtseingriffen geben", stellt Pilnacek hörbar verärgert klar.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gibt es seit 2011 und ist für besonders komplexe und große Wirtschaftsstraffälle zuständig. In der Vergangenheit gab es immer wieder Kritik sowohl an der Dauer ihrer Ermittlungstätigkeit wie auch an der Qualität ihrer Arbeit.

>>> Bericht in der "Kronen-Zeitung"

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