Frei seit 1963: Beamte dürfen am Karfreitag zu Mittag nach Hause

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Die Regierung ist dagegen, den Karfreitag zum 14. Feiertag zu machen. Anders sehen das die Beamtengewerkschaft - und der burgenländische FPÖ-Chef Hans Tschürtz.

Das EuGH-Urteil zum Karfreitag sorgt derzeit für Aufregung. Inhalt: Wenn für evangelische Arbeitnehmer der Karfreitag ein Feiertag ist, müsste dies auch für alle anderen gelten. Sprich: Entweder führt Österreich einen neuen Feiertag ein oder lässt es ganz bleiben. Die Regierung kündigte schon am Mittwoch an, wohin die Reise gehen soll: Einen zusätzliche 14. Feiertag soll es in Österreich nicht geben. Man finde die jetzige Regelung gut - und wolle nun eine Lösung finden, die auch EU-rechtskonform ist, erklärte ÖVP-Regierungskoordinator Gernot Blümel.

Seine Parteikollegin, Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck sagte auf einer Veranstaltung: "Es macht keinen Sinn, Jobs für einen Feiertag zu riskieren."

Strache gab Mitarbeitern frei

Norbert Schnedl, der christlich-soziale Chef der Beamtengewerkschaft, tritt im "Ö1 Mittagsjournal" dagegen für einen freien Karfreitag ein - und verweist auf ein Regierungsmitglied: "Vizekanzler Strache hat ja im Vorjahr schon allen freigegeben", so der GÖD-Chef. Ein entsprechender Erlass liegt der "Kronen Zeitung" vor: Heinz-Christian Strache (FPÖ) wünschte demnach am 30. März 2018 seinen Mitarbeitern einen schönen freien Tag und forderte lediglich, einen "Journaldienst nach Maßgabe der dienstlichen Notwendigkeiten einzurichten".

Wie Strache zur Regierungslinie in Sachen Karfreitag steht, ist noch nicht bekannt - der Vizekanzler befindet sich derzeit in einem Papa-Monat. Für einen zusätzlichen Feiertag plädierte bereits der burgenländische FPÖ-Chef Hans Tschürtz.

Bundesbedienstete haben ab Mittag frei

Was manchen in der Privatwirtschaft jedenfalls nicht gefallen dürfte: Die Karfreitags-Debatte trifft Österreichs Beamte nur bedingt. Bundesbedienstete dürfen nämlich bereits - unabhängig von ihrem Religionsbekenntnis - an diesem Tag zu Mittag nach Hause gehen.  Das regelt ein Ministerratsbeschluss aus dem Jahr 1963. In manchen Gemeinden - etwa in Steyr - sind Beamte am Karfreitag von Haus aus zur Gänze freigestellt.

(sk/APA)

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