Karfreitag-Urteil: Arbeitsrechtler schlägt zusätzlichen Urlaubstag für alle vor

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Martin Risak von der Uni Wien tritt für einen zusätzlichen Urlaubstag für alle ein - verbunden mit dem Rechtsanspruch religiöser Menschen, diesen an bestimmten Tagen, wie etwa dem Karfreitag, beanspruchen zu können.

In der Diskussion über die Zukunft des Karfreitag liegt eine neue Variante auf dem Tisch: Martin Risak, Arbeitsrechtler an der Uni Wien, schlägt im "Standard" vor, Arbeitnehmern einen zusätzlichen Urlaubstag zu gewähren. Bei religiösen Menschen sollte dies mit dem Rechtsanspruch kombiniert werden, diesen Urlaub an einem bestimmten Tagen nehmen zu dürfen. Menschen, die evangelisch sind, könnten dann den Karfreitag freinehmen, schlägt Risak, der auch dem Beraterstab der EU-Kommission angehört, vor. Denkbar wäre es für ihn, noch einen zweiten, schon bestehenden Urlaubstag mit einem solchen Rechtsanspruch zu verknüpfen. "Muslime hätten dann ebenfalls künftig einen Anspruch darauf, an hohen Festtagen freizubekommen", so der Arbeitsrechtsexperte.

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Der Vorschlag mit dem zusätzlichen Urlaubstag für alle würde auch die Frage lösen, was mit dem jüdischen Feiertag Jom-Kippur geschieht. Im Generalkollektivvertrag ist nämlich festgelegt, dass das Versöhnungsfest nur für Juden ein Feiertag ist. Im Lichte des Karfreitag-Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) könnte dies in puncto Diskriminierung ebenfalls problematisch sein, meint auch Risak. Atheisten würden einen normalen Urlaubstag dazubekommen.

Treffen zwischen Bünker und Blümel

Am Wochenende hatte sich heraus kristallisiert, dass der von Evangelischer und Katholischer Kirche eingebrachte Vorschlag, einfach auf Zuschläge am Feiertag zu verzichten, einen Haken hat. Auch dies dürfte EU-rechtswidrig sein, wie der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker nach Beratungen mit Experten einräumte.

Bünker trifft am Mittwoch den zuständigen Kanzleramtsminister Gernot Blümel (ÖVP), um das Thema zu besprechen.

>>> Interview auf "derstandard.at"

(APA)

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