Bergbahnen Wagrain und Flachau bieten neue Skikarten an

Der G-Link ist seit der Saison 2013/14 eine neue Verbindungsachse der Skigebiete der Region.
Der G-Link ist seit der Saison 2013/14 eine neue Verbindungsachse der Skigebiete der Region.(c) Bergbahnen AG Wagrain
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Die Bundeswettbewerbsbehörde genehmigt die Übernahme der Flachau Ges.m.b.H. durch die Bergbahnen AG Wagrain. Die Unternehmen haben sich aber zu Rabattierungen verpflichtet.

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat die Übernahme der Bergbahnen Flachau Ges.m.b.H. durch die Bergbahnen AG Wagrain und eine Tochter des Raiffeisenverbandes Salzburg (RVS) kartellrechtlich genehmigt. Die Unternehmen, die im Verbund Ski amade sind, haben sich zum Anbieten neuer Skikarten-Typen, teils mit erheblichen Rabatten, verpflichtet, so die BWB am Montag.

Mit einem Umsatz von rund 52 Mio. Euro wird das neue Unternehmen das größte im Verbund Ski amade und eine der zehn größten Seilbahngesellschaften in Österreich. Auflagen wurden nicht notwendig, weil die Firmen schon vor einer offiziellen Zusammenschlussanmeldung an die BWB herantraten, wie diese mitteilte. So wurden wettbewerbliche Fragen in Vorgesprächen abgeklärt.

Neue Skikarten-Typen

So erklärten sich Bergbahnen Wagrain und Flachau bereit, neue Typen von Skikarten anzubieten. Dazu zählen eine Wochenend-Familienkarte gemeinsam für die Bergbahnen Flachau, Wagrain und Alpendorf sowie verschiedene Varianten von Eintageskarten für Familien, die in den beiden Kleinskigebieten Eben und Filzmoos gültig sind. Auch Mehrtageskarten für Einzelne wird es dort geben. Um das neue Angebot attraktiv zu machen, werde es - im Vergleich mit den derzeit für die gleichen Leistungen zu bezahlenden Tarifen - erheblich rabattiert. Darüber hinaus werden die Bustarife in Hinkunft einzeln vereinbart und werden nicht nach dem fixen Ski-amade-Schema erhoben.

Die BWB erwartet, dass durch die neuen Produkte mit ihren Rabatten sowohl die Wahlfreiheit der Konsumenten gestärkt als auch der Preisdruck vermindert wird, wobei die Vorteile vor allem Familien zu Gute kommen werden.

Die Verpflichtungszusagen wurden in die Zusammenschlussanmeldung aufgenommen und somit durch die Freigabe des Zusammenschlusses verbindlich. Eingehend hat die BWB ihren Angaben zufolge geprüft, weil der Wettbewerb durch Zusammenschlüsse dieser Art vermindert werden kann, auch wenn die Unternehmen in ihrer Zusammenarbeit unabhängig blieben. Das könne zulasten der Konsumenten gehen.

(APA)

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