Deutsches Kartellamt durchsuchte Linzer voestalpine-Büros

Das voestalpine-Logo vor dem Firmenstandort in Linz.
Das voestalpine-Logo vor dem Firmenstandort in Linz.REUTERS
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Das deutsche Kartellamt vermutet illegale Preisabsprachen mit anderen Stahlherstellern. Ähnliche Aktionen gab es schon bei großen deutschen Konkurrenten.

Der oberösterreichische Stahlhersteller voestalpine steht in Deutschland unter Kartellverdacht. Das deutsche Bundeskartellamt führe am Dienstag in Geschäftsräumen in Linz eine Hausdurchsuchung durch, teilte der Konzern in einer Aussendung mit. Grund dafür ist den Angaben zufolge der Verdacht auf illegale Preisabsprachen im Bereich Grobblech.

Entsprechend europarechtlichen Vorgaben wirkten dabei österreichische Behörden mit, so die voestalpine. Das Unternehmen nimmt die Vorwürfen laut Eigenangaben ernst und unterstützt die Arbeit der Behörden. Weitergehende Informationen seien "zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich".

Anfang September hatte auch bereits der deutsche Stahlkonzern Salzgitter Durchsuchungen seitens der Wettbewerbshüter eingeräumt. Von den Preisabsprachen betroffen waren Autozulieferer im Bereich Flachstahl.

Auch gegen ThyssenKrupp wird ermittelt

Gegen den deutschen Branchenprimus ThyssenKrupp laufen seit 2015 Untersuchungen, wie Reuters kürzlich berichtete. Im Mittelpunkt des Verdachts der Kartellbehörde stehen demnach insbesondere Preisabsprachen bei der Festlegung von Zuschlägen bei Edelstahlprodukten bzw. legierten Stählen. Allerdings seien die Ermittlungen gegen mehrere Stahlkonzerne auf weitere Stahlprodukte ausgeweitet worden.

Das deutsche Kartellamt hat die Stahlunternehmen schon seit längerem im Visier. Seit Ende 2015 läuft ein Verfahren im Bereich Edelstahlproduktion und -vertrieb. Im Sommer vergangenen Jahres wurden sechs Firmen im Bereich des Einkaufs von Stahl durch die Automobil- und Automobilzulieferindustrie untersucht. Im Juni 2017 durchleuchtete die Behörde drei Auto-Zulieferer aus der Schmiedebranche.

Durchsuchungsbeschlüsse setzen einen Anfangsverdacht für einen Kartellrechtsverstoß voraus, bis zum Abschluss des Verfahrens gilt jedoch die Unschuldsvermutung. Bestätigt sich der Verdacht der Wettbewerbshüter, können sie mit empfindlichen Geldstrafen reagieren. Theoretisch drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 10 Prozent ihres Jahresumsatzes - in der Praxis schöpft die Behörde diesen Rahmen aber nicht aus.

(APA)

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