Gesetz: Die Regierung lässt die Großen an die Crowd

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck.
Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck.(c) APA/GEORG HOCHMUTH
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Die Koalition lockert Regeln für Crowdinvesting. Auch Konzerne dürfen künftig ohne viel Aufwand Geld sammeln gehen.

Wien. Sechs Jahre nach dem großen Auftritt des „Waldviertler Schuhherstellers und Finanzrebellen“ Heini Staudinger finanzieren sich längst nicht mehr nur kleine Start-ups und idealistische Weltverbesserer gern über sogenanntes Crowdfunding. Auch im heimischen Mittelstand hat sich die alternative Finanzierungsform etabliert. Heuer sammelten Klein- und Mittelbetriebe bei Anlegern über diverse Crowdfunding-Plattformen bereits 17 Millionen Euro für ihre Projekte ein.

Anders als bisher soll dieser Weg künftig auch Großkonzernen offenstehen. Wie „Die Presse“ erfahren hat, wird die Regierung im heutigen Ministerrat eine entsprechende Änderung des Alternativfinanzierungsgesetzes (AltFG) aus dem Jahr 2015 beschließen. Damit könnten in Hinkunft auch börsenotierte Schwergewichte wie die OMV oder die Voest bei Kapitalbedarf die Crowd anzapfen und sich so mitunter mühselige Veröffentlichungspflichten ersparen.

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