Das Exekutionsgericht Wien Innere Stadt verhängt gegen den Fahrtdienstvermittler wegen wiederholt geltend gemachter Verstöße eine Strafe über 360.000 Euro.
Erst am vergangenen Freitag hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) die von Taxi 40100 erwirkte einstweilige Verfügung bestätigt, dass Uber in Wien kein Vermittlungssystem für die Personenbeförderung durch Mietwagenfirmen anbieten darf. Nun hat das zuständige Exekutionsgericht Innere Stadt eine nächste Strafe über 360.000 Euro gegen Uber verhängt, teilt Taxi 40100 in einer Aussendung mit.
„Die Höhe der verhängten Geldstrafe ist aufgrund der wiederholt geltend gemachten Verstöße angemessen“, heißt es in den insgesamt sechs eingebrachten und genehmigten Strafanträgen. Weiters: „Die getroffene Anhebung der gegenständlichen Geldstrafe zu den bereits verhängten Geldstrafen wird der Hartnäckigkeit der Verstöße durchaus gerecht.“ Insgesamt steht Uber bei der Österreichischen Justiz somit mit 680.000 Euro in der Kreide.
Taxi 40100-Geschäftsführer Christian Holzhauser fordert Uber auf, sich endlich an die Spielregeln des Landes zu halten. „Auch Uber wird sich letztlich an die Gesetze und oberstgerichtliche Entscheidungen halten müssen“, ergänzt Anwalt Dieter Heine, der die Klage in Namen von Taxi 40100 eingebracht hat.
(red.)