Ein Mal „Zuzwinkern“ bei Online-Partnerbörse kann teuer werden

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Kunden haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Wer aber zwischenzeitlich mit Partnern in Kontakt getreten ist, muss dennoch einen Teilbetrag zahlen.

Partnersuche kann kosten, auch wenn sie rasch widerrufen wird. So hat eine Konsumentin für eine 6-monatige Premium-Mitgliedschaftbei einer Online-Partnervermittlung 296,51 Euro gezahlt. Schon einen Tag nach der Anmeldung widerrief sie ihren Vertrag. Gerade einmal zwei Kontakte kamen in dieser Zeit zustande. Trotzdem berechnete ihr der Anbieter eine Nutzungsgebühr von 118,60 Euro, berichtet der VKI in einer Aussendung. Verärgert wandte sich die Verbraucherin an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ).

Denn Kunden von Online-Partnerbörsen haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Bei fristgerechtem Widerruf muss der Mitgliedsbeitrag rückerstattet werden. So die Theorie. Denn hat ein Kunden die Mitgliedschaft bereits genutzt, indem man beispielsweise mit anderen Singles in Kontakt getreten ist, kann der Anbieter einen sogenannten Wertersatz verlangen. Die Partnerbörsen fordern oft über 50 Prozent der Kosten einer Mitgliedschaft.

Löschen des Profils reicht nicht

Die Partnerbörse argumentiert, dass nicht die Laufzeit der Mitgliedschaft entscheidend sei, sondern die Tatsache, dass Kunden schon mit anderen Mitgliedern Kontakt aufgenommen hätten. Unter Kontakt verstehen die Partnerbörsen das Schreiben von Nachrichten, eine Fotofreigabe und das Drücken von Buttons („Kompliment“, „Zuzwinkern“). Ein Treffen oder längere Korrespondenz sei nicht erforderlich, es genüge auch eine kurze Nachricht.

Bevor der Konsument etwas unterschreibe oder zahle, soll er sich das Kleingedruckte, die AGB, aufmerksam durchlesen, empfehlen die Experten des EVZ. Gerade bei Partnerbörsen ist es leider oft so, dass ein scheinbar günstiges oder sogar kostenloses Angebot den Konsumenten plötzlich teuer zu stehen kommt. Auch sei es ratsam sich schon bei Ihrer Anmeldung nach der Dauer des Abos, den Kündigungsfristen und der Kündigungsform zu informieren. Um wie im erwähnten Fall sollen die Kunden vor Vertragsabschluss in Erfahrung bringen, ob und welchen Wertersatz der Anbieter berechnen werde. Das Löschen Ihres Profils sei definitiv zu wenig, dies führe in der Regel nicht zur Beendigung des Abos. 

(red.)

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