Heuer gab es bisher einen starken Rückgang, da auf die neuen Regeln zugewartet wurde, die ab 1. November gelten.
Die Zahl der Privatinsolvenzverfahren könnte sich 2018 auf 15.000 verdoppeln, erwarten Experten. Grund ist das Zuwarten auf die neuen Privatinsolvenzrechtsregeln, die am 1. November in Kraft treten. Zuletzt gab es einen regelrechten Einbruch bei der Zahl der eröffneten Privatinsolvenzverfahren. Auch die Firmenpleiten sind in den ersten neun Monaten 2017 im Zehnjahrestief, so die Creditreform.
Auch die Insolvenzstatistik des Gläubigerschutzverbandes Creditreform zeigt für die ersten drei Quartale heuer also einen Rückgang bei Firmen- und vor allem bei Privatinsolvenzen. Unternehmensinsolvenzen wurden mit 2.327 um 7,1 Prozent weniger eröffnet. Das ist der niedrigste Stand seit 10 Jahren. Privatpleiten wurden mit 4.796 um 22,6 Prozent weniger eröffnet.
Abschöpfungsverfahren wird auf fünf Jahre verkürzt
"Alle warten auf den 1. November", so Creditreform-Geschäftsführer Gerhard Weinhofer über den bisherigen Rückgang der Privatpleiten heuer. "Dann tritt das neue Privatinsolvenzrecht in Kraft." Seit Bekanntwerden des neuen Gesetzes, das die Entschuldung etwas erleichtern soll, seien die Insolvenzeröffnungsanträge seit dem Frühjahr kontinuierlich zurückgegangen. "Die wahrscheinlich ab dem vierten Quartal stark zunehmenden Insolvenzanträge werden erst im kommenden Jahr wieder zu mehr Privatinsolvenzverfahren führen", so der Experte. "Es ist durchaus vorstellbar, dass sich dann die Zahl der Insolvenzen auf 15.000 Verfahren verdoppelt."
Mit 1. November wird die Entschuldung für Private insofern potenziell leichter, da das Abschöpfungsverfahren von sieben auf fünf Jahre verkürzt wird und auch die bisherige 10-Prozent-Quote fällt. Ein Zahlungsplan bleibt zwar ein Muss, eine verpflichtende Quote gibt es aber nicht mehr. Der Schuldner muss nachweisen, dass er sich um eine Arbeitsstelle bemüht, wenn er keine hat. Redliche, unverschuldet in die Pleite geschlitterte Menschen sollen von jenen unterschieden werden, die grob fahrlässig oder selbst verschuldet ihre Schulden angehäuft haben.
Als Übergangsregel dürften Betroffene auch in derzeit schon laufenden Fällen einen Antrag auf Restschuldbefreiung ohne Mindestquote stellen. Damit müssen sie nicht mehr die Quote aus dem Existenzminimum bedienen. "Für betroffene Menschen bedeutet das eine große Erleichterung, die schon jetzt in den Schuldenberatungen bemerkbar ist", sagt Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der ASB Schuldnerberatungen GmbH, Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen, in einer Aussendung. Damit könne die Schuldenberatung Menschen eine Perspektive anbieten, "egal wie hoch die Schulden sind und auch wenn nur ein geringes Einkommen vorliegt".
(APA)