Ausschussbegutachtung kommt für Rücktritt von Lebensversicherungen

Die Behandlung des umstrittenen ÖVP-FPÖ-Antrags auf Änderung des Rücktritts von Lebensversicherungen wurde am Dienstag im Finanzausschuss des Parlaments vertagt.

Der umstrittene Initiativantrag der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ zur Änderung des Rücktritts von Lebensversicherungen wird am kommenden Dienstag erneut im Finanzausschuss behandelt. Am Dienstag einigten sich die Abgeordneten auf eine Ausschussbegutachtung, der Antrag wurde daraufhin einstimmig vertagt, teilte die Parlamentskorrespondenz mit.

ÖVP und FPÖ wollen den lebenslangen Rücktritt von Lebensversicherungen im Falle von falscher oder fehlender Belehrung über das Rücktrittsrecht neu regeln. Derzeit können mangelhaft aufgeklärte Versicherungsnehmer, die ihre Polizze zwischen 1997 und 2012 erworben haben, ewig von ihrem Vertrag zurücktreten. Sie bekommen dann das gesamte Kapital samt vier Prozent Zinsen jährlich zurück, entschied der Oberste Gerichtshof (OGH) im Gefolge eines Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2013. Während für Verbraucherschützer und -anwälte die Rechtslage sonnenklar ist, wähnen die heimischen Assekuranzen juristische Unsicherheiten, sie pochen daher schon seit langem auf eine Neuregelung des Rücktrittsrechts.

Kritik an den Regierungsplänen

Diesem Wunsch ist die Regierung nun mit ihrem Antrag nachgekommen. Die lebenslange Rücktrittsfrist soll zwar nicht verkürzt werden, dafür aber der Rücktritt finanziell deutlich unattraktiver. Wer ab dem sechsten Jahr nach Vertragsabschluss zurücktritt, soll beispielsweise nur mehr den Rückkaufswert herausbekommen, Provisionen werden auch noch abgezogen. Der von der Versicherung berechnete Rückkaufswert liegt in der Regel 20 bis 40 Prozent unter dem, was man bei einem Rücktritt erhält. Bei Rücktritt bereits im ersten Jahr soll es die eingezahlten Prämien geben, aber ohne Zinsen. Das ganze soll schon ab 2019 gelten.

Verbraucherschützer und Anwälte haben das Vorhaben der Regierung massiv kritisiert, sie sehen auch Europarechtswidrigkeiten.

(APA)

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