Fluglinien müssen bei Ausfall auch auf Konkurrenten umbuchen

Reuters
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Die Fluggesellschaft muss auch Umbuchungen auf Flüge anderer Airlines in Betracht ziehen, entschied der Oberste Gerichtshof.

Passagiere, deren Flüge annulliert werden, haben ein Recht, auf schnellstmögliche Ersatzbeförderung. Die Fluggesellschaft muss dafür auch Umbuchungen auf Flüge anderer Airlines in Betracht ziehen, entschied der Oberste Gerichtshof (OGH). Tut sie das nicht, muss die Airline dem Fluggast die Kosten für die selbst organisierte Reise ersetzen.

Im konkreten Fall hat Austrian Airlines (AUA) den Abendflug von Düsseldorf nach Wien abgesagt. Einer betroffenen Passagierin bat die AUA einen Nachtzug (mit Umsteigen und ohne Sitzplatzreservierung) oder einen Flug erst im Laufe des Folgetages an. Weil das für die Passagierin nicht infrage kam, kümmerte sie sich am Flughafen Düsseldorf selbst um eine anderwärtige Ersatzbeförderung - per Flugzeug nach Salzburg und dann per Zug nach Wien.

Zurück in Wien weigerte sich die AUA, die Kosten für den Ersatzflug zu tragen. Die AUA meinte, durch die selbst organisierte Reise hätte die Konsumentin ihr Wahlrecht - auf Erstattung des Ticketpreises statt auf Ersatzbeförderung - ausgeübt.

"Verweigerung einer Ersatzbeförderung"

Die Passagierin wandte sich daraufhin an den Verein für Konsumenteninformation (VKI), dieser klagte im Auftrag des Sozialministeriums. Der OGH urteilte: "Der Verweis, dass sich die Passagierin selbst um die gewünschte Flugverbindung kümmern müsse, kommt der Verweigerung der Bereitstellung einer solchen Ersatzbeförderung gleich."

Laut der VKI-Aussendung vom Dienstag hätte die AUA selbst die Umbuchung auf den von der Kundin gewählten Flug anbieten und organisieren müssen. Die Airline müsse für eine ehestmögliche Ersatzbeförderung unter vergleichbaren Bedingungen sorgen und entsprechende Vorkehrungen treffen, damit sie eine solche auch in knapper Zeit organisieren kann.

Die AUA erklärte gegenüber der APA, die Rechtsprechung zu respektieren, das OGH-Urteil in diesem speziellen Fall aber nicht nachvollziehen zu können. Es sei an diesem Tag aufgrund der eingeschränkten Landefreigaben in Wien nicht absehbar gewesen, ob Flüge überhaupt nach Wien durchgeführt werden können. "Austrian Airlines konnte daher keine sichere Alternativbeförderung mit dem Flugzeug anbieten, ebenso wenig mit anderen Fluglinien", so ein Sprecher. "Aus Sicht der Austrian Airlines ist die geglückte Beförderung eher dem Zufall zu verdanken. Austrian Airlines muss als verantwortungsvolle Airline aber mit einem gesicherten Transport planen können."

(APA)

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