Loos, der pädophile Straftäter: Was die Protokolle verraten

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Fund in Wien. Vernehmungsakten enthüllen das Ausmaß des sexuellen Missbrauchs – und die Missachtung der Opfer.

Ein paar Sommertage in der Bösendorferstraße im Jahr 1928: Adolf Loos, nach eigenen Aussagen vom Wunsch nach Sozialreform beseelter Künstler, hat drei Mädchen zu Besuch, sie sind zwischen acht und zehn Jahre alt. Er will sie angeblich für ein mit Eugenie Schwarzwald erdachtes Austauschprogramm nach Frankreich schicken. Dafür muss er sie besser kennenlernen – und zwar nackt. Und sie so zeichnen. Und warum in obszönen Stellungen? Die hätten sich die Mädchen von in seiner Wohnung gefundenen Pornofotos abgeschaut, sagt Loos später vor Gericht. Außerdem habe er prüfen wollen, ob die Mädchen nicht geschlechtskrank seien, und er habe ihnen das Tanzen beibringen wollen. Und was ist mit den sexuellen Handlungen, die er den Mädchen zufolge an ihnen vollzog bzw. zu denen er sie anstiftete? Fantasien verdorbener Kinder aus desolaten Familien!

Wessen genau der damals 57-jährige Architekt fünf Jahre vor seinem Tod beschuldigt wurde und wie abstrus er sich verteidigte, wusste man bisher nicht im Detail. Die Hauptverhandlung wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt, der Gerichtsakt mit den Vernehmungsprotokollen war seit Jahrzehnten verschollen. Nun ist er aufgetaucht, bei einer Wohnungsentrümpelung in Wien: 300 Seiten an bestürzender Innenansicht, die es unfassbar erscheinen lassen, dass der Architekt letztlich nur in einem Anklagepunkt verurteilt wurde, wegen Verführung zur Unzucht: „Aus erregtem Geschlechtsgefühle“ habe er die Mädchen dazu gebracht, „gewisse Stellungen einzunehmen und sich in ihnen zeichnen zu lassen“.

Die Anschuldigungen im Detail

Lange war das Bild vom Loos-Prozess von der damaligen Medienberichterstattung geprägt, erklärt der in Wien lebende Literaturwissenschaftler Andreas Weigel im Gespräch mit der „Presse“. „Die Medienhoheit hatten Loos und seine drei Rechtsanwälte, die haben Interviews gegeben und die Berichterstattung dominiert. Man wusste nicht einmal, wessen Loos genau beschuldigt wurde!“ Der Strafakt gibt darüber Aufschluss – Berührungen beim Spagatmachen; Baden und Aufs-Bett-Legen mit Berühren, Penetrieren und Lecken ihrer Geschlechtsteile, Reiben des seinen, versuchte Fellatio ... Auf die Frage, warum er die Mädchen in der als „69er“ bekannten Sexualstellung gezeichnet habe, erwiderte Loos: Er habe seiner Freundin, der Pädagogin Eugenie Schwarzwald, beweisen wollen, dass diese Kinder nicht nach Paris geschickt werden könnten. Nur: Schwarzwald wusste nicht einmal etwas von einem Frankreich-Austausch ...

2008 dokumentierte Andreas Weigel erstmals öffentlich im „Spectrum“ den Fall und den bis heute schönfärberischen Umgang damit. Die aufgetauchten, vom „Falter“ erstmals veröffentlichten Protokolle, sagt er, geben nicht nur Aufschluss über bisher ungeklärte Fakten wie die Zahl der beschlagnahmten teils pornografischen Fotos junger Mädchen (270). Sie zeigen auch, wie lächerlich die Ausreden des Angeklagten Loos waren, etwa: „Ich wollte nur sittlich unverdorbene Kinder mitnehmen. Aus diesem Grunde habe ich auch die Kinder sich auskleiden lassen ... Kinder, die ganz dunkle Geschlechtsteile haben, sind viel gebraucht worden.“

Loos-Freunde beeinflussten das Gericht

Vor allem aber zeige der Akt Weigel zufolge, wie befangen die Gutachter zugunsten von Loos waren. „Die Mädchen wurden körperlich und psychisch intensiv untersucht“, sagt Weigel, „man befragte Schulen, Pfarren, die Jugendgerichtshilfe, Familie und Nachbarn. Bei Loos hat man nicht einmal eine Leumundsnote aus Frankreich angefordert, um zu sehen, ob er sich während seiner Jahre in Paris schon etwas zuschulden kommen hat lassen.“ Die zwei Sachverständigen hätten positive Äußerungen der Jugendgerichtshilfe über die Mädchen unterschlagen und die negativen betont, sagt Weigel. Kein Wunder – einer der zwei Sachverständigen war durch seine Frau mit dem Loos-nahen Kreis um Berg, Kraus und Schönberg verbunden. Eben dieser schloss sich auch der Meinung an, dass eines der Mädchen so „verstunken“ sei, dass diese „Ausdünstung für eine erhöhte Genitaltätigkeit bei ihr“ spreche.

Ein anderes Mädchen erwies sich in den Gutachten als sehr glaubwürdig; ihre ebenfalls glaubwürdige Mutter gab als Grund dafür, dass das Mädchen nicht gleich in der ersten Vernehmung alles gesagt habe, an, ihre Tochter habe „Fraisen“ gehabt. „Sie meinte Angst“, sagt Weigel. „Aber das Wort kann auch epileptische Anfälle bedeuten, und der Sachverständige sagte sofort, das ist ein psychisch krankes Kind!“ Dabei hatten Schule und Amtsarzt ausgesagt, das Mädchen habe bisher nur die üblichen Kinderkrankheiten, Masern, Mumps und Keuchhusten durchgemacht.

Elitäre und sexistische Abgehobenheit spricht aus den Protokollen, ebenso wie aus dem Satz Alban Bergs, Loos' Verurteilung sei eine „bei Lebzeiten erfolgte Heiligsprechung“. Ein weiterer Loos-Jünger, Rechtsanwalt Rudolf Ploderer, machte aus dem Sexualstraftäter gar einen Sexual-Wohltäter: „Selbst wenn etwas vorgefallen sein sollte, hat es dieser edle Mensch sicherlich in einer Weise getan, bei der das ,sittliche Empfinden‘ des Kindes keinen Schaden gelitten haben kann.“ Die „armen Kinder“ hätten „in einem Paradiese der Wohlgerüche“ etwas „dazu erlebt“, wo bleibe das „verletzte Rechtsgut“? Besser, als „wenn das Mädel ein paar Jahre später nach Kirchfahrt und Hochzeitsfrass von einem Syphilitiker roh vergewaltigt wird“...

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.02.2015)

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