"Staatsanwaltschaft erteilt Nazi-Logik einen Persilschein"

Aufregung um folgenlose Hetze gegen KZ-Überlebende
Aufregung um folgenlose Hetze gegen KZ-ÜberlebendeREUTERS
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Die Staatsanwaltschaft Graz hat ein Verfahren gegen die Zeitschrift "Aula" wegen Wiederbetätigung eingestellt. Grüne und IKG üben Kritik, im Justizministerium kündigt man Konsequenzen an.

Eine von der Staatsanwaltschaft Graz eingestelltes Verfahren aufgrund des NS-Verbotsgesetzes gegen die Zeitschrift "Aula" sorgt für Aufregung. Vor allem die Einstellungsbegründung empört die Grünen, die Israelitische Kultusgemeinde (IKG) - und selbst das Justizministerium. Am Zug ist nun der Rechtsschutzbeauftragte.

Der "Aula"-Artikel erschien in der Ausgabe Juli/August 2015 unter dem Titel "Mauthausen-Befreite als Massenmörder". Auch als "Landplage" und "Kriminelle" werden die früheren KZ-Gefangenen darin bezeichnet. Der Grüne Abgeordnete Harald Walser erstattete dagegen Anzeige. Das Ermittlungsverfahren wurde Ende Dezember eingestellt.

"Belästigung für die betroffenen Gebiete Österreichs"

Wie die "ZiB2" vergangene Woche berichtete, steht in der Begründung der Staatsanwaltschaft, es sei "nachvollziehbar, dass die Freilassung mehrerer tausend Menschen aus dem Konzentrationslager Mauthausen eine Belästigung für die betroffenen Gebiete Österreichs darstellte". Es gebe in der Literatur Hinweise auf strafbare Handlungen. "Dies ist auch nach der allgemeinen Lebenserfahrung nachvollziehbar, da sich unter den Inhaftierten (unbestritten) Rechtsbrecher befanden."

Walser zeigte sich davon erschüttert, richtete eine parlamentarische Anfrage an Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) und forderte Konsequenzen. Es werde "in skandalöser Weise indirekt die NS-Judikatur fortgeschrieben", empörte er sich. Die Staatsanwaltschaft übernehme "ungeniert die Täter-Opfer-Umkehr des Autors" des Artikels. Außerdem habe sich die Autorin des in dem Artikel vorgeblich behandelten Buchs ("Werwölfe im Waldviertel" von Ilse Krumpöck) aufs Schärfste von der Besprechung distanziert.

Ähnlich reagierte am Montag IKG-Präsident Oskar Deutsch. Dass nicht die Täter, sondern die wenigen überlebenden Opfer als "Massenmörder" bezeichnet wurden, sei eine "abscheuliche Täter-Opfer-Umkehr". Mit der Einstellungsbegründung "erteilt die Staatsanwaltschaft der Nazi-Logik einen Persilschein - und das ist brandgefährlich", so Deutsch. Er forderte vom Justizministerium eine Überprüfung des Falls forderte.

Ministerium: "Diese Begründung ist unfassbar"

Dort zeigte man sich höchst unglücklich. "Diese Begründung ist unfassbar und in sich menschenverachtend", sagte Strafrechtssektionschef Christian Pilnacek. Die" unsägliche Diktion" des Artikels sei damit nachträglich gerechtfertigt worden. Das Ministerium und auch die Oberstaatsanwaltschaft Graz können dennoch nicht tätig werden, denn gemäß der geltenden Rechtslage sei man nicht vorab über die Entscheidung informiert worden. Nur der Rechtsschutzbeauftragte des Ministeriums könne jetzt eine Wiederaufnahme des Verfahrens veranlassen.

Konsequenzen müsse es jedenfalls geben, so Pilnacek, der eine Verletzung des Vier-Augen-Prinzips vermutet. Er sprach von einer "groben Fehlleistung" und betonte: "Die Staatsanwaltschaft, wir alle müssen dafür sorgen, dass solche fehlgeleiteten Begründungen nicht mehr passieren."

(APA)

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