"1000 Jahre" vor Gericht: Die Verurteilung der NS-Hauptkriegsverbrecher

Die Anklagebank im Nürnberger Prozess gegen die NS-Hauptkriegsverbrecher, links Hermann Göring
Die Anklagebank im Nürnberger Prozess gegen die NS-Hauptkriegsverbrecher, links Hermann Göring(c) imago/ZUMA/Keystone (imago stock&people)
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Vor 70 Jahren ergingen die Urteile gegen Hermann Göring, Ernst Kaltenbrunner und die anderen Angeklagten im ersten Nürnberger Prozess. Er revolutionierte das internationale Recht.

Der historische Moment beginnt mit einer Panne. Es handelt sich zwar nur um ein geringfügiges, schnell behobenes technisches Gebrechen, aber es ist von hoher Symbolkraft. Und es ist durchaus symptomatisch für einen von mancher Panne begleiteten Prozess: Als der vorsitzende Richter im Nürnberger Prozess gegen die NS-Hauptkriegsverbrecher, der Brite Sir Geoffrey Lawrence, am 1. Oktober 1946 beginnt, das Strafmaß für den im Sinne der Anklage schuldig gesprochenen Hermann Göring zu verkünden, bekommt Göring nichts mit. Der Kopfhörer funktioniert nicht. Erst im zweiten Anlauf gelingt es, dem ehemaligen Reichsmarschall Hitlers mitzuteilen, was der nun zwar akustisch hört, aber, sich unschuldig bekennend, nicht verstehen kann: Tod durch den Strang.

Nach rund zweieinhalb Minuten ist alles vorbei, Göring tritt ab und fährt mit dem Aufzug vom Gerichtssaal wieder nach unten, wo die anderen Angeklagten warten. Einzeln werden sie nach oben geholt, um ihr Strafmaß zu erfahren. Die eigentlichen Schuld- bzw. Freisprüche waren schon tags zuvor verkündet worden, unter versammelter Anwesenheit fast aller Angeklagten (Martin Bormann, Leiter der NSDAP-Kanzlei, fehlte freilich, dass er längst tot war, wusste man erst Jahrzehnte später mit Sicherheit).

12 Todesurteile, 7 Haftstrafen, drei Freisprüche

Schlag auf Schlag werden die zwölf Todesurteile verkündet: Neben Göring ergehen sie gegen Bormann, Wilhelm Frick (Innenminister und Protektor in Böhmen und Mähren), Außenminister Joachim von Ribbentrop, den Minister für die besetzten Ostgebiete Alfred Rosenberg, Hans Frank (Generalgouverneur in Polen), Alfred Jodl als Chef des Wehrmachts-Führungsstabes und Wilhelm Keitel als Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, den Österreicher Ernst Kaltenbrunner, berüchtigter Leiter des Reichssicherheitshauptamtes, Fritz Sauckel (als Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz für Zwangsarbeit zuständig), Arthur Seys-Inquart (der Österreicher war zuletzt Reichskommissar in den Niederlanden) und Julius Streicher, den Herausgeber des Hetzblattes "Der Stürmer". Zu lebenslanger Haft verurteilt werden Hitlers Partei-Vize Rudolf Heß, Reichsbank-Präsident Walther Funk und Erich Raeder, Oberbefehlshaber der Kriegsmarine, 20 Jahre Haft erhalten Rüstungsminister Albert Speer sowie Reichsjugendführer Baldur von Schirach,Konstantin von Neurath (Fricks Vorgänger als Reichsprotektor bis 1943) bekommt 15 Jahre, Karl Dönitz, Oberbefehlshaber der Kriegsmarine nach Raeder und letztes Staatsoberhaupt von NS-Deutschland kommt mit zehn Jahren davon. Freigesprochen werden Hans Fritzsche, Leiter der Rundfunkabteilung im Propagandaministerium, Hitlers einstiger Vizekanzler Franz von Papen und der bis 1939 amtierende Reichsbankpräsident Hjalmar Schacht.

Ein sichtlich gelangweilter Hermann Göring während des Prozesses
Ein sichtlich gelangweilter Hermann Göring während des Prozesses(c) imago/ITAR-TASS (imago stock&people)

Mit der Verkündung des Strafmaßes geht an diesem 1. Oktober 1946 zwar ein in der internationalen Rechtsgeschichte präzedenzloser Prozess zu Ende. Diesem folgen aber nicht nur zahlreiche weitere, die später unter dem Rubrum "Nürnberger Prozesse" zusammengefasst werden. Er legte auch den Grundstein dafür, dass es heute einen Internationalen Strafgerichtshof in den Haag gibt, und dass sich - trotz aller nach wie vor bestehender Unzulänglichkeiten dieses IStGH - heute kein Staatsführer mehr sicher fühlen kann, bei schwersten Verbrechen ohne Strafe davonzukommen. Verglichen mit den Endlosverfahren etwa am Haager Jugoslawien-Tribunal (Serbiens und Jugoslawiens Ex-Präsident Slobodan Milosevic starb etwa in Haft 2006, bevor ein Urteil in dem seit vier Jahren laufenden Verfahren ergehen konnte) begann der Nürnberger Prozess gegen die NS-Hauptkriegsverbrecher im übrigen recht zügig nach Kriegsende, nämlich im November 1945, und wurde auch vergleichsweise zügig zum Abschluss gebracht.

Strafverfolgung hatte zunächst keine Priorität

Dass es tatsächlich soweit kam, dass tatsächlich die führenden Köpfe des sogenannten "1000-jährigen Reiches" vor Gericht kamen, war allerdings lange keine ausgemachte Sache. Zwar wurde bereits 1942 eine "United Nations War Crimes Commission" zur Untersuchung von Kriegsverbrechen der Achsenmächte ins Leben gerufen (die natürlich nichts mit den damals noch gar nicht bestehenden Vereinten Nationen zu tun hatte), doch Priorität hatte das Thema damals keines. Und ein wesentlicher Teil der später in Nürnberg verhandelten  Kriegsverbrechen wurde ja auch erst später verübt.

Auf politischer Ebene etwas konkreter wurde es schon in der Moskauer Deklaration der alliierten Außenminister Ende Oktober 1943: "Kriegsverbrecher, die ihre Taten an einem bestimmten Ort verübt haben, werden an das betreffende Land ausgeliefert und nach den dort geltenden Gesetzen abgeurteilt", hieß es dort erstens. Und zweitens: "Kriegsverbrecher, deren Taten geographisch nicht lokalisiert werden können, weil sie mehrere Länder betreffen, werden nach einem gemeinsamen Beschluß der Alliierten bestraft." Damit war freilich noch kein Wort über die Art eines Verfahrens oder gar der Bestrafung gesagt.

Ernst Kaltenbrunner, der berüchtigte Chef des Reichssicherheitshauptamtes
Ernst Kaltenbrunner, der berüchtigte Chef des Reichssicherheitshauptamtes(c) imago/Leemage (imago stock&people)

In der Folge traten immer wieder heftige Meinungsverschiedenheiten zwischen den Alliierten zu Tage, wie denn nun tatsächlich mit Kriegsverbrechern der Achsenmächte, zuvörderst freilich NS-Deutschlands, zu verfahren sei (dass es lange Zeit ausschließlich um Kriegsverbrechen ging und kaum um den Massenmord an den Juden und an anderen Bevölkerungsgruppen, ist im übrigen bezeichnend). Nicht nur zwischen den Alliierten, auch innerhalb der US-Regierung gab es gravierende Differenzen: Einerseits war da der "Falke" Henry Morgenthau, Finanzminister und Vertrauter von Präsident Franklin D. Roosevelt. Der nach ihm benannte Plan aus dem Jahr 1944 sah vor, mit radikalen Maßnahmen (neben einer Desindustrialisierung und Entmilitarisierung waren auch Erschießungen größeren Umfangs angedacht) es Deutschland unmöglich zu machen, wieder Krieg zu führen. Das Kriegsministerium mit dem Völkerrechtler Henry Stimson an der Spitze hingegen favorisierte einen Musterprozess und arbeitete lange bevor seitens der Alliierten etwas Konkretes beschlossen wurde, bereits Richtlinien für einen Prozess aus. Als Harry S. Truman nach Roosevelts Tod im April 1944 ins Weiße Haus einzog, waren in Washington die Weichen endgültig in diese Richtung gestellt.

Churchill: "Lasse mich lieber erschießen"

Interessant sind in dieser Phase nicht nur die erwartbar zögerliche Haltung in Moskau, sondern auch die unterschiedlichen Signale, die vom britischen Premier Winston Churchill kamen: Mitte 1944 schrieb er, die Veröffentlichung einer Liste mit den Namen von 50 bis 100 Naziführern samt der Ankündigung, sie würden ohne Gerichtsverfahren erschossen, sei gewiss gut geeignet, einen Keil zwischen die deutsche Bevölkerung und die NS-Führung zu treiben. Auf der Teheraner Konferenz der "Großen 3" Ende 1943 hatte er indes auf einen Trinkspruch Josef Stalins, in dem dieser die Erschießung von 50.000 deutschen Offizieren gefordert hatte, angeblich gesagt: "Lieber lasse ich mich hier an Ort und Stelle in den Garten hinausführen und erschießen, als meine und meines Volkes Ehre durch eine solche Niedertracht zu beschmutzen."

Die Diskussionen liefen 1944/45 immer stärker auf einen großen internationalen Prozess hinaus, der Morgenthau-Plan war vom Tisch, und der vom britischen Außenminister Anthony Eden zwischenzeitlich ins Spiel gebrachte "Napoleon-Plan", also das Verbringen der NS-Elite auf eine nicht näher bezeichnete "ferne Insel", wurde nicht ernsthaft in Erwägung gezogen.

Der prägende Mann des Prozesses: US-Chefankläger Robert H. Jackson (r.) mit seinem Assistenten und Nachfolger Telford Taylor
Der prägende Mann des Prozesses: US-Chefankläger Robert H. Jackson (r.) mit seinem Assistenten und Nachfolger Telford Taylor(c) imago/Leemage (imago stock&people)

Mit der Niederlage NS-Deutschlands ging es dann Schlag auf Schlag. Am 2. Mai 1945 ernannte Präsident Truman Robert H. Jackson zum "Hauptankläger im Verfahren gegen die Achsenmächte", und dieser Jackson sollte jener Mann werden, der den Prozess entscheidend prägte. Für den 26. Juni wurde zu einer Konferenz nach London geladen, um den Rahmen für ein solches beispielloses Verfahren abzustecken, denn wesentliche Fragen und Probleme waren noch zu klären. Etwa die doch gravierenden Unterschiede in den Rechtssystemen, oder die Frage, wie die Anklagepunkte zu formulieren waren, um der Verteidigung nicht Angriffsmöglichkeiten frei Haus zu bieten. Schwierigkeiten bereiteten etwa das juristische Novum "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" oder der von US-Seite hartnäckig betriebene Versuch, überhaupt alles unter dem Dachbegriff einer "Verschwörung" zusammenzufassen. Dazu kam, dass zum Zeitpunkt der Londoner Konferenz die Sicherstellung der Beweismittel noch wenig weit gediehen war, ganz zu schweigen von einer Aufbereitung derselben für einen Prozess. Die geringste Schwierigkeit bereitete noch die Einigung auf Nürnberg als Ort des Verfahrens. Dies hatte erstens symbolische Gründe, hatten doch dort die Reichsparteitage stattgefunden, und zweitens pragmatische: In Nürnberg stand ein ziemlich unversehrtes Justizgebäude zur Verfügung.

Die Besetzung der Anklagebank

Die Verhandlungen über das eigentliche Statut traten allerdings lange auf der Stelle. Erst am 8. August erzielte man eine Einigung. Sie enthielt unter anderem folgende zwei Kernpunkte:

  • "Anführer, Organisationen, Anstifter und Teilnehmer, die am Entwurf oder der Ausführung eines gemeinsamen Planes oder einer Verschwörung zur Begehung eines der vorgenannten Verbrechen teilgenommen haben, sind für alle Handlungen verantwortlich, die von irgendeiner Person in Ausführung eines solchen Planes begangen worden sind."
  • "In dem Prozess gegen ein Einzelmitglied einer Gruppe oder Organisation kann der Gerichtshof .... erklären, dass die Gruppe oder Organisation, deren Mitglied der Angeklagte war, eine verbrecherische Organisation war."

Nun ging es daran, die Anklagebank zu besetzen. Eine erste, von Großbritannien am 21. Juni kurz vor der Londoner Konferenz vorgelegte Liste hatte zehn Namen umfasst: Heß, Göring, Ribbentrop, Robert Ley (Leiter der deutschen Arbeitsfront, er beging noch vor Prozessbeginn Selbstmord), Keitel, Streicher, Kaltenbrunner, Frank, Frick, und Rosenberg. Sukzessive wurde diese Liste erweitert, entgegen dem Bestreben, die Anklagebank möglichst klein zu halten. Geradezu dilettantisch mutet der Fall Krupp an. Man wollte den führenden Vertreter des Rüstungsunternehmens belangen, doch fiel bis zuletzt niemandem auf, dass dieser Krupp in einigen Papieren den Vornamen Gustav (Leiter des Konzerns bis 1941), in anderen allerdings Alfred (Leiter ab 1941) trug. Letztlich wurde der Fall Krupp sowieso vom Hauptverfahren wieder abgetrennt.

Die Richterbank: Dritter von links ist der vorsitzende Richter, der Brite Geoffrey Lawrence
Die Richterbank: Dritter von links ist der vorsitzende Richter, der Brite Geoffrey Lawrence(c) imago/Leemage (imago stock&people)

Am 18. Oktober war es dann soweit: In Berlin-Schöneberg, am Sitz des Alliierten Kontrollrats, leisteten die vier Richter Francis Biddle (USA) Iona Nikitschenko (Sowjetunion), Geoffrey Lawrence (Großbritannien) und Henri Donnedieu de Vabres (Frankreich) den Amtseid. In der Folge wurde ihnen die Anklageschrift überreicht, die tags darauf auch den bereits in Nürnberg inhaftierten Beschuldigten zugestellt wurde. Dann dauerte es noch genau einen Monat, bis im umgebauten Schwurgerichtssaal des Nürnberger Justizpalastes die Hauptverhandlung begann, die mit der eingangs beschriebenen Urteilsverkündung am 30. September/1. Oktober 1946 endete.

Gut zwei Wochen später, am 16. Oktober, nachdem die Gnadengesuche ebenso abgelehnt worden waren wie die Bitte der Militärs Keitel, Jodl und Raeder, nicht gehängt, sondern erschossen zu werden, wurden die Todesurteile in der Turnhalle des Nürnberger Gefängnisses vollstreckt. Um genau zu sein, zehn, der zwölf Todesurteile: Bormann galt ja damals als verschollen - und Göring war in der Nacht zuvor in seiner Zelle mit einer Zyankalikapsel dem Henker zuvorgekommen.

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