Kollektivvertrag

Viele neue Formvorschriften für Dienstverträge im Handel

File photo of an employee posing in a showroom of the fashion retailer Zalando in Berlin
File photo of an employee posing in a showroom of the fashion retailer Zalando in Berlin(c) REUTERS (HANNIBAL HANSCHKE)
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Er bringt nicht nur ein neues Gehaltsschema, sondern auch präzisere Regeln. Zum Beispiel für All-in-Verträge.

Wien. Ein neues, einheitliches Gehaltsschema und keine unbezahlten Pflichtpraktika mehr: Das bringt der neue Kollektivvertrag (KV) für Handelsangestellte.

Das ist aber längst nicht alles: Die Beschäftigungsgruppen wurden präziser umschrieben. Und detailliert geregelt, was in All-in-Vereinbarungen stehen muss. Das geht weit über die Vorgaben hinaus, die seit Anfang 2016 laut Gesetz für solche Pauschalentgeltvereinbarungen gelten: Laut KV ist genau aufzuschlüsseln, welche Entgeltbestandteile die Pauschale abgelten soll.

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