Er bringt nicht nur ein neues Gehaltsschema, sondern auch präzisere Regeln. Zum Beispiel für All-in-Verträge.
Wien. Ein neues, einheitliches Gehaltsschema und keine unbezahlten Pflichtpraktika mehr: Das bringt der neue Kollektivvertrag (KV) für Handelsangestellte.
Das ist aber längst nicht alles: Die Beschäftigungsgruppen wurden präziser umschrieben. Und detailliert geregelt, was in All-in-Vereinbarungen stehen muss. Das geht weit über die Vorgaben hinaus, die seit Anfang 2016 laut Gesetz für solche Pauschalentgeltvereinbarungen gelten: Laut KV ist genau aufzuschlüsseln, welche Entgeltbestandteile die Pauschale abgelten soll.