"Die Presse" Redaktion – Verhaltensregeln

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Redaktionen der „Die Presse“ Holding sind sich der Verantwortung bewusst, die sie für die Information und Meinungsbildung der Öffentlichkeit tragen. Unabhängigkeit ist die unverzichtbare Grundlage ihrer Arbeit. Zur „Die Presse“ Holding gehören „Die Presse“, „Die Presse“ am Sonntag und „Die Presse“ Digital.

Das Redaktionsstatut der „Presse“ sichert die journalistische Freiheit und Unabhängigkeit der Mitarbeiter der Redaktionen im Rahmen der grundsätzlichen Haltung des Blattes und der journalistischen Standespflichten. Die Medien der „Die Presse“ Holding geben ihre grundsätzliche Haltung so an:

„Die Presse“ vertritt in Unabhängigkeit von den politischen Parteien bürgerlich-liberale Auffassungen auf einem gehobenen Niveau. Sie tritt für die parlamentarische Demokratie auf der Grundlage des Mehrparteiensystems und für ihre Rechtsstaatlichkeit ein. „Die Presse“ bekennt sich zu den Grundsätzen der sozialen Gerechtigkeit bei Aufrechterhaltung der Eigenverantwortlichkeit des Menschen, zur Wahrung des privaten Eigentums unter Beachtung seiner Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft, zu den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft, zur freien unternehmerischen Initiative und zum Leistungswettbewerb. Sie verteidigt die Grundfreiheiten und Menschenrechte und bekämpft alle Bestrebungen, die geeignet sind, diese Freiheiten und Rechte oder die demokratische rechtsstaatliche Gesellschaftsordnung zu gefährden.

„Die Presse“ betrachtet es als journalistische Standespflicht, ihre Leserinnen und Leser objektiv und so vollständig wie nur möglich über alle Ereignisse von allgemeinem Interesse zu informieren. Stellung zu nehmen und Kritik zu üben wird von der „Presse“ als ihre Aufgabe und ihr unveräußerliches Recht angesehen.


Die Gestaltung des redaktionellen Teiles der „Presse“ obliegt ausschließlich den Redaktionen unter Leitung des Chefredakteurs.

Kein Mitarbeiter darf gezwungen werden, in Erfüllung seiner redaktionellen Obliegenheiten in einer bestimmten Art tätig zu werden, die seinen Standespflichten, seinem Gewissen oder der grundsätzlichen Haltung der „Presse“ zuwiderläuft.

Die Mitarbeiter beachten die vom Österreichischen Presserat formulierten Grundsätze für die publizistische Arbeit und bekennen sich zu den nachfolgenden Leitlinien zur Gewährleistung der redaktionellen Unabhängigkeit. Die Einhaltung dieser Leitlinien bei der journalistischen Arbeit sichert die Rahmenbedingungen, die unabhängigen und kritischen Journalismus ermöglichen.

Die Chefredaktion der „Presse“ ist für die Einhaltung der Leitlinien und deren Umsetzung im Tagesgeschäft verantwortlich.

Werbung

„Die Presse“ sorgt für eine klare Trennung zwischen redaktionellen Inhalten und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken.

Die Redaktionen stellen gemeinsam mit der Geschäftsführung sicher, dass entgeltliche Einschaltungen nicht den Eindruck erwecken, sie seien ein redaktioneller Bestandteil der „Presse“. Entgeltliche Einschaltungen unterscheiden sich von redaktionellen Texten entweder durch ihre Schriftart oder durch ihre sonstige Gestaltung als Inserat. In Zweifelsfällen werden Anzeigen klar und in ausreichender Größe als solche gekennzeichnet.

Die Mitarbeiter entziehen sich allen Versuchen einer inhaltlichen Einflussnahme von Anzeigenkunden und Kooperationspartnern. Auch eine unsachliche Beeinflussung von interessierter Seite ist ausgeschlossen. Die Mitarbeiter treffen keine Absprachen, die ihre journalistische Unabhängigkeit beeinträchtigen. Medienpartnerschaften werden in der Berichterstattung offengelegt.

Private und geschäftliche Interessen

Die Mitarbeiter vermeiden, dass redaktionelle Veröffentlichungen durch private oder geschäftliche Interessen Dritter unsachlich beeinflusst werden. Über Inhalt und Form von redaktionellen Veröffentlichungen entscheidet einzig und allein die Redaktion. Private oder geschäftliche Interessen der Mitarbeiter selbst haben keinen Einfluss auf redaktionelle Inhalte.

Die Mitarbeiter verwenden Informationen, die sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit erhalten haben und die noch nicht veröffentlicht sind, nicht zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil Dritter.

Sie berichten nicht über ihnen nahe stehende Personen, wie insbesondere Familienangehörige, auch nicht über deren Interessen. Es sei denn, es liegt ein mit ihrem Vorgesetzten abgestimmter sachlicher Grund vor.

Sie melden ihrem Vorgesetzten, falls durch Mitgliedschaft, Bekleidung eines Amtes oder durch ein Mandat in Vereinen, Parteien, Verbänden und sonstigen Institutionen, durch Beteiligung an Unternehmen, durch gestattete Nebentätigkeit oder durch eine Beziehung zu Personen oder Institutionen der Anschein erweckt werden könnte, dass dadurch die Neutralität ihrer Berichterstattung über diese Einrichtungen oder Personen beeinträchtigt würde.

Einladungen, Pressereisen, Geschenke

Einladungen und Geschenke können die Entscheidungsfreiheit der Mitarbeiter nicht beeinträchtigen. Schon der Anschein, dass dies möglich wäre, ist zu vermeiden. Die Mitarbeiter nehmen deshalb kein Geld an und keine Geschenke, die über übliche Aufmerksamkeiten hinausgehen. Die Höchstgrenze dafür liegt bei 100 Euro.

Wenn eine Berichterstattung durch Einladungen wie etwa Pressereisen oder durch die Überlassung von Produkten zu Testzwecken veranlasst wurde, legt die Redaktion diese Tatsache der Einladung oder der Überlassung offen. Die Redaktion behält sich vor, auch kritisch zu berichten oder von einer Berichterstattung Abstand zu nehmen.

Die Mitarbeiter nehmen keine Einladungen, Vergünstigungen oder Testgeräte an, aus denen sie einen persönlichen Vorteil ziehen.

Einladungen, bei denen es gilt, die „Presse“ zu vertreten, werden nur angenommen, sofern die im Interesse des Unternehmens gelegenen repräsentativen Zwecke klar überwiegen.

Wirtschaftsberichterstattung

Persönliche wirtschaftliche Interessen dürfen auch und gerade nicht die Berichterstattung über Unternehmen und über die Rahmenbedingungen, unter denen sie arbeiten, beeinflussen. Um das zu verhindern, legen die Mitarbeiter gegenüber ihrem Vorgesetzten offen, wenn und inwiefern sie in Interessenkonflikte zu geraten drohen. Diese Interessenkonflikte können sich insbesondere dadurch ergeben, dass Mitarbeiter über Anteile an Unternehmen (z. B. Aktien) verfügen, über die sie berichten. Dies sollte im Regelfall ausgeschlossen sein.


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.