AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für DiePresse.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Platzierung von Werbung auf den Websites von „Die Presse“ Verlag GmbH & Co KG Stand: 9. Februar 2007

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden AGB gelten für alle Aktivitäten im Zusammenhang mit Werbung auf den Websites von „Die Presse“ Verlag GmbH & Co KG

2. Material

Sämtliche Informationen, Dokumente, Unterlagen, Dateien, welche für die Schaltung der jeweiligen Werbung erforderlich sind (Grafiken, Rich Media Banner, Texte, Links und anderes), müssen spätestens 3 Arbeitstage vor der festgelegten Ersteinbindung auf der Website vollständig, fehlerfrei, und entsprechend der zuvor getroffenen Vereinbarung seitens des werbetreibenden Unternehmens (im Folgenden als Werbetreibender bezeichnet) an „Die Presse“ Verlag GmbH & Co KG  übermittelt werden.

„Die Presse“ Verlag GmbH & Co KG hat das Recht, übermittelte Werbemedien auf ihre Darstellungstauglichkeit und technische Eignung (insb. passendes Format, Darstellungstechnologie und Dateigrößen, ua.) zu prüfen und gegebenenfalls zur Anpassung an den Werbetreibenden zu retournieren. Dabei ist „Die Presse“ Verlag GmbH & Co KG auch berechtigt, diese Anpassungen nach vorheriger Vereinbarung mit dem Werbetreibenden selbst vorzunehmen und die Kosten dafür zu verrechnen.

Bei Nichterfüllung der technischen Voraussetzungen zur Schaltung der Werbung, bzw. zur Ermittlung der technischen Werbeinformationen (Anzahl der Adimpressions, ua.) ist „Die Presse“ Verlag GmbH & Co KG von allen daraus, sowie aus den durch die externe (Ad)Server-Anbindung der veröffentlichten Werbung resultierenden Ansprüchen freigestellt, wobei sämtliche Kosten umfasst sind.

Wenn eine fehlerfreie Auftragsabwicklung nicht gewährleistet werden kann, ist „Die Presse“ Verlag GmbH & Co KG unabhängig von einem eventuellen Schaden berechtigt, das Material unverzüglich aus der Schaltung zu nehmen und ist von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit einer derartigen Maßnahme befreit.

Der Werbetreibende verpflichtet sich, „Die Presse“ Verlag GmbH & Co KG sämtliche Daten richtig und vollständig anzugeben, die zur Identifizierung des Werbetreibenden im Sinne des § 6 Abs 1 E-Commerce Gesetz (ECG) notwendig sind.

3. Übergabe der Daten

Die Übergabe der Daten hat im elektronischen Weg mittels E-Mail-Anhang zu erfolgen. Diese Daten müssen den nach ECG bestehenden Anforderungen zur Kennzeichnung kommerzieller Kommunikation genügen, sowie gegebenenfalls den einschlägigen Vorgaben durch das Fernabsatzgesetz sowie durch das Mediengesetz entsprechen.

Insbesondere müssen die übermittelten Daten eine rechtskonforme Kennzeichnung von Auftraggebern kommerzieller Kommunikation zulassen.

4. Freigabe und Schaltung

Nach Übermittlung des Werbematerials durch den Werbetreibenden an „Die Presse“ Verlag GmbH & Co KG wird das Werbematarial nach einer Prüfung auf technische und rechtliche Unbedenklichkeit freigegeben und ehestmöglich geschalten.

„Die Presse“ Verlag GmbH & Co KG gibt keine Garantien über die Platzierung und Reihenfolge der Werbeschaltungen sowie über die Aufteilung der Adimpressions während der Werbekampagne und ist dazu berechtigt, Werbeschaltungen aus redaktionellen, rechtlichen, technischen oder sonstigen Gründen zurückzuweisen oder nachträglich zu sperren.

5. Rechtliche Verantwortung

Der Werbetreibende trägt die alleinige Verantwortung und haftet dafür, dass das Werbematerial nicht gegen rechtliche Vorgaben und die guten Sitten verstößt sowie den technischen Anforderungen genügt und Rechte Dritter nicht verletzt bzw. beeinträchtigt werden.

Der Werbetreibende hält diepresse.com „Die Presse“ Verlag GmbH & Co KG von allen Ansprüchen Dritter aufgrund etwaiger Nichteinhaltung vorstehender Regelungen schad- und klaglos.

„Die Presse“ Verlag GmbH & Co KG ist berechtigt, Werbematerial und Links, die gegen rechtliche Vorgaben oder die guten Sitten verstoßen, unverzüglich zu sperren, wobei eine vorherige Absprache mit dem Werbetreibenden nicht notwendig ist, dieser aber von der Maßnahme ehestmöglich informiert wird.

Die Sperrung befreit den Werbetreibenden nicht von der Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung. Der Werbetreibende hat vielmehr die Möglichkeit das Werbematerial innerhalb einer Nachtfrist von zwei Wochen ab Information durch diepresse.com „Die Presse“ Verlag GmbH & Co KG nachzubessern. Wird innerhalb dieses Zeitraums seitens des Werbetreibenden ein rechtskonformer Zustand hergestellt, wird dieses wieder geschalten. Der Werbetreibende hat „Die Presse“ Verlag GmbH & Co KG die Rechtskonformität des nachgebesserten Werbematerials schriftlich zu bestätigen.

Weitergehende Erstattungs- oder Schadenersatzansprüche des Werbetreibenden aus einer solchen Sperrung sind ausgeschlossen.

6. Zahlungskonditionen und Preisanpassung

Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungslegung exklusive Mehrwertsteuer fällig.

„Die Presse“ Verlag GmbH & Co KG ist berechtigt, die vereinbarten Entgelte anzupassen. Gültig sind die jeweils online unter diepresse.com/sales angegeben Tarife.

7. Rabatte und Stornierungsfristen

Rabatte werden lediglich entsprechend den offiziellen Preisangaben zu Werbeschaltungen der „Die Presse“ Verlag GmbH & Co KG gebeben bzw. entsprechend vorheriger schriftlicher Vereinbarung zwischen einem befugten Vertreter der „Die Presse“ Verlag GmbH & Co KG und dem Werbetreibenden gewährt.

Die Stornogebühr stellt einen pauschalierten Schadenersatz dar. Die Stornierung bis acht Tage vor dem Start der Kampagne ist kostenlos. Bei späterer Stornierung fällt eine Stornogebühr in der Höhe von 50% der noch ausstehenden Kampagne an.

Der Werbetreibende verzichtet auf eine Minderung des Schadenersatzanspruches, insbesondere auf das richterliche Mäßigungsrecht, aus welchen Gründen auch immer, auch aus dem Titel der Vorteilsausgleichung.

8. Gewährleistung und Leistungsstörung

„Die Presse“ Verlag GmbH & Co KG leistet Gewähr für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften. Ansprüche aufgrund von Mängeln, welche die Tauglichkeit der Leistung nur unerheblich beeinträchtigen, bestehen nicht.

Wird die rechtlich und technisch einwandfreie Werbung zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt nicht oder nicht vollständig geschaltet, so verpflichtet sich „Die Presse“ Verlag GmbH & Co KG , die Schaltung ehestmöglich nachzuholen.

Mängel sind unverzüglich schriftlich bei sonstigem Verlust der Gewährleistung- und Schadenersatzansprüche geltend zu machen (Rügepflicht), wobei „Die Presse“ Verlag GmbH & Co KG zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist berechtigt ist.

Erst nach zwei erfolglosen Nachholversuchen, zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen oder Ablehnung der Nachbesserung durch „Die Presse“ Verlag GmbH & Co KG stehen dem Werbetreibenden weitergehende Ansprüche zu (Wandlung, Minderung oder im Falle der Nichterfüllung: Rücktritt).

9. Haftung

„Die Presse“ Verlag GmbH & Co KG haftet nur für Schäden, die von ihr oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, insbesondere auf Grund einer positiven Vertragsverletzung, besteht keine Haftung. „Die Presse“ Verlag GmbH & Co KG haftet nicht für beschädigte oder verlorengegangene Daten oder Dateien.

Fälle höherer Gewalt (Verkehrs- und Betriebsstörungen, ua.) sind seitens „Die Presse“ Verlag GmbH & Co KG nicht zu vertreten. diepresse.com Onlineservice GmbH & Co KG behält den Anspruch auf das volle Entgelt, wenn die zu veröffentlichende Werbung in angemessener Zeit nach Beseitigung der Störung veröffentlicht wird.

10. Nutzungsrechte

Im Rahmen der Auftragserteilung bestätigt der Werbetreibende, dass er sämtliche zur Verbreitung im Internet oder in einem Online-Dienst erforderlichen Nutzungsrechte von sämtlichen Inhabern von Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechten an den von ihm bereitgestelltem Material (z.B. Texte, Fotos, Grafiken, Tonträger, Videobänder, usw.) erworben hat.

Der Werbetreibende wird „Die Presse“ Verlag GmbH & Co KG hinsichtlich aller im Zusammenhang damit erhobenen Ansprüche Dritter vollkommen klag- und schadlos halten, sowie im Falle einer direkten Inanspruchnahme der „Die Presse“ Verlag GmbH & Co KG dieselbe verteidigen.

11. Geheimhaltung, Datenschutz

Der Werbetreibende verpflichtet sich, sämtliche ihm zur Verfügung gestellten Informationen (Passwort, Benutzernahmen, Mediadaten, ua.) absolut vertraulich zu behandeln, sicher aufzubewahren und nicht an Dritte weiterzugeben. Falls dies doch notwenig sein sollte, verpflichtet sich der Werbetreibende, die Informationen nur an Personen weiterzugeben, die sich ihrerseits zu umfassender Geheimhaltung verpflichtet haben.

Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen „Die Presse“ Verlag GmbH & Co KG und dem Werbetreibenden.

Für aus der Verletzung dieser Geheimhaltungspflicht resultierende Schäden, ist „Die Presse“ Verlag GmbH & Co KG schad- und klaglos zu halten.

12. Gehaltsangaben in Stelleninseraten

Wir weisen darauf hin, dass das Gleichbehandlungsgesetz inhaltliche Vorgaben für Stelleninserate normiert. Insbesondere sind Stellenausschreibungen diskriminierungsfrei zu gestalten und ist, soweit ein solches besteht, das kollektivvertragliche oder das durch Gesetz oder andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung geltende Mindestentgelt anzugeben und gegebenenfalls auf die Bereitschaft zur Überzahlung hinzuweisen. Dem Verlag ist es nicht möglich, Inserate individuell auf Einhaltung dieser Vorgaben zu prüfen, der Auftraggeber garantiert daher dem Zeitungsverlag sowie dessen Leuten, die Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes für Stelleninserate einzuhalten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verlag sowie dessen Leute hinsichtlich aller Ansprüche, die auf das erschienene Stelleninserat begründet werden und hinsichtlich jeglicher verwaltungsstrafrechtlicher Inanspruchnahme des Verlags oder seiner Leute wegen eines Verstoßes gegen das GlbG durch Stelleninserate des Auftraggebers schad- und klaglos zu halten sowie für die entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu leisten.

13. Sonstiges und salvatorische Klausel

Sämtliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Es gilt für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien österreichisches Recht.

Erfüllungsort: Wien

Gerichtsstand: Handelsgericht Wien

Bei Unwirksamkeit von Teilen der AGB bleibt die Wirksamkeit des Rests unberührt. Die unwirksame Klausel wird dann einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die ihr wirtschaftlich und in ihrer Intention am nächsten kommt.


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