Erbschaftssteuer für Pflegefonds: Experten skeptisch

Sozialminister Buchinger will die Erbschaftssteuer zweckwidmen. Finanzrechtler winken ab.

WIEN(hes/red.). Sozialminister Erwin Buchinger lässt mit einer neuen Idee aufhorchen. Er möchte die Erbschaftssteuer für die Pflegefinanzierung nutzen, indem er sie für einen Pflegefonds zweckwidmet, wie er im „Standard“ betonte. Ein Vorschlag, dem Reinhold Beiser, stellvertretender Leiter des Instituts für Finanzrecht an der Uni Innsbruck, nur wenig abgewinnen kann. „Das Geld wird ja nicht mehr davon, die Bindung schränkt nur den budgetpolitischen Spielraum des Finanzministers ein.“

Das Aufkommen durch die Erbschaftssteuer sei in den vergangenen Jahren gesunken. Der Trend werde sich fortsetzen, während der Finanzierungsbedarf im Pflegebereich im Gegensatz dazu steigen werde. „Man sollte den Leuten die Wahrheit sagen. Egal, was man im Pflegebereich macht, es wird etwas kosten.“ Lösungsansätze wären für Beiser entweder eine Pflegeversicherung oder eine Abgabenerhöhung.

Verfassungsgerichtshof prüft

Für Steuerrechtsprofessor Michael Lang von der Wirtschaftsuni Wien ist eine Zweckwidmung der Erbschaftssteuer überhaupt nicht diskussionswürdig. „Es ist müßig darüber nachzudenken, wie man etwas ausgibt, was höchstwahrscheinlich demnächst aufgehoben wird.“ Wenn nämlich der Verfassungsgerichtshof, der derzeit mit der Prüfung der Erbschaftssteuer befasst ist, entscheidet, dass diese in der derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig sei, dann sei Buchingers Vorschlag die Grundlage unter den Füßen weggezogen.

Beifall für den Vorstoß Buchingers kam vom grünen Sozialsprecher Karl Öllinger, der einen Schritt in die richtige Richtung sieht. Das BZÖ, das die Erbschaftssteuer als ungerecht ablehnt, ist dagegen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.03.2007)


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