Dem freigesprochenen VGT-Chef Martin Balluch droht eine neue Anklage. Auch eine UVS-Richterin könnte mitangeklagt werden.
Wiener Neustadt. Im umstrittenen Wiener Neustädter Tierschützer-Prozess war er der Hauptangeklagte: Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT). Die Anklage war mit ihrer Forderung nach Bestrafung wegen Bildung einer kriminellen Organisation gescheitert. Balluch wurde rechtskräftig freigesprochen. Staatsanwalt Wolfgang Handler lässt aber nicht locker: Nun droht Balluch ein neuer Prozess. Wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch. Auch der mutmaßlich „Angestifteten“ – es handelt sich um eine Richterin des Unabhängigen Verwaltungssenats (UVS) Niederösterreich – droht eine Anklage.
Der Vorwurf laut einer Stellungnahme des Staatsanwaltes: Balluch sei verdächtig, „im August 2007 in Atzenbrugg“ die UVS-Richterin „dazu bestimmt zu haben“, einen wissentlichen Befugnismissbrauch zu begehen. Konkret: Die Richterin hatte Strafbescheide gegen Tierschützer aufgehoben. Sie sei dabei – unter Balluchs Einfluss – nach „parteilichen und unsachlichen Kriterien“ vorgegangen, schreibt der Staatsanwalt. Die Bescheide, Strafhöhe: 200 Euro, wurden ausgestellt, weil Tierschützer im Jahr 2005 eine Jagd bei Böheimkirchen (Niederösterreich) gestört hatten.
Kontakt erst nach UVS-Entscheid
Balluchs Anwalt Stefan Traxler erklärt, dass sein Mandant erst 20 Tage nachdem der erste Bescheid aufgehoben worden war, mit der Richterin in Kontakt trat. Damals hatte die Richterin eine Schweinefabrik in ihrer Nachbarschaft beim VGT gemeldet. In der Folge musste die Richterin nach VGT-Angaben sogar eine Hausdurchsuchung über sich ergehen lassen. Ob es nun tatsächlich zu einer Anklage kommt, ist noch nicht fix entschieden. Derzeit werden Balluch und die Richterin als „Beschuldigte“ geführt.
("Die Presse" Printausgabe vom 20.7.2012)