Strafverfolgungsbehörden haben künftig eine legistische Waffe weniger.
Lauschangriff, Observation, Telefon-, Internetüberwachung, verdeckte Ermittler, Spitzel, Peilsender. Das volle Programm. Damit hatten die Polizei und ein ganz besonders eifriger Staatsanwalt 13 Tierschützer verfolgt. Rechtfertigung war eine (ex post betrachtet völlig verfehlte) Verdachtslage. Diese Tierschützer (nein, keine Chorknaben, sondern hoch aktive Grenzgänger jener Bevölkerungsschicht, die man „kritische Zivilgesellschaft“ nennt) seien Mitglieder einer – laut Strafgesetzbuch! – „kriminellen Organisation“, hieß es. Es war somit der Gesetzgeber, der die Verfolger mit jener Waffe („Mafiaparagraf“) ausstattete, die all den Aufwand ermöglichte.
Vor 15 Jahren – also noch vor „9/11“ samt weltweiter Verschärfung der strafrechtlichen Abwehr – hatte der Nationalrat einstimmig die „kriminelle Organisation“ konstruiert. Nun wird das Tatbild entschärft. Endlich. Dabei hätte es nicht unbedingt der Tierschützer bedurft. Die mageren Zahlen zeigen, dass der Mafiaparagraf zwar zur Verfolgung einlädt, aber vor Gericht nicht standhält: 2011 gab es in ganz Österreich nur sieben Verurteilungen, 2010 nur sechs. Und 2009 waren es gar nur zwei.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.07.2012)