Novomatic mit Beschwerde abgeblitzt

(c) Dapd (Mario Vedder)
  • Drucken

Der Vergabe der Casinolizenzen steht nach einer Entscheidung des VfGH nichts mehr im Wege.

Wien/Red./Eid. Der Automatenkonzern Novomatic ist beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit seiner Beschwerde gegen die Vergabe der Casinolizenzen abgeblitzt. Wie „Die Presse“ in Erfahrung bringen konnte, haben die Richter den Individualantrag, der über die Tochter Admiral Entertainment eingebracht wurde, aus Formalgründen abgelehnt.

Damit steht der Vergabe des ersten Pakets an Spielbanklizenzen nichts mehr im Wege. Laut Finanzministerium soll es schon im August so weit sein. Die Novomatic stößt sich an dem Verfahren, weil die Lizenzen nur paketweise vergeben werden. Die erste Tranche umfasst etwa sechs Lizenzen in Wien, Linz, Salzburg, Graz, Innsbruck und Bregenz. Der Vorwurf: Dies und andere Vergabekriterien seien zu sehr auf den bisherigen Monopolisten, die Casinos Austria, zugeschnitten.

Juristen kritisieren Vergabe

2010 hatte der Europäische Gerichtshof das heimische Glücksspielmonopol zu Fall gebracht. Seither dürfen die Lizenzen nicht mehr „freihändig“ vergeben, sondern müssen EU-weit ausgeschrieben werden. Das geschieht in drei Schritten: Als erstes wird das „Stadtpaket“ vergeben, das die Lizenzen in den Landeshauptstädten umfasst. Als nächstes steht die Vergabe des „Landpakets“ an, das weitere sechs Lizenzen umfasst. Auch hier sind die Casinos Austria und die Novomatic die einzigen Bewerber. Daneben steht noch die Vergabe von drei neuen Lizenzen für zwei zusätzliche Casinos in Wien und eines in Niederösterreich auf dem Programm. Die Zahl der Spielbanken wird in Österreich damit von zwölf auf 15 steigen.

Bedenken gegen diese Vorgehensweise hatten neben der Novomatic auch Juristen wie der Verfassungsrechtler Heinz Mayer geäußert. Die Paketlösung widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz und sei diskriminierend, so das Ergebnis eines von ihm erstellten Gutachtens.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.07.2012)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.