Kommission schließt erstaunliche Rechtslücke: Das Herumtricksen an Zinssätzen gilt derzeit in der EU nicht als Marktmanipulation.
Brüssel/Go. Die Europäische Kommission schlägt als Reaktion auf die Manipulation wichtiger Zinsindizes wie Libor und Euribor strafrechtliche Normen vor. Künftig sollen alle „Handlungen, durch die die Berechnung einer Benchmark manipuliert wird“, von allen EU-Staaten strafrechtlich verfolgt werden. Das soll auch dann gelten, wenn durch solche „falschen oder irreführenden Angaben“ nur eine Einflussnahme „bezweckt“ wird.
Einfach gesagt soll also nach Vorstellungen der Kommissare Michel Barnier (Binnenmarkt) und Viviane Reding (Justiz) schon der Versuch einer Manipulation mit Geld- oder Haftstrafen geahndet werden.
Acht Monate Funkstille
Dieser Vorstoß, die Richtlinie und Verordnung über Marktmissbrauch zu novellieren, legt eine erstaunliche Rechtslücke offen: Derzeit ist in der EU das Herumtricksen an wichtigen Indizes für Zinsen oder die Preise von Öl, Metallen und anderen Rohstoffen keine Marktmanipulation. Die Kommission gibt das selber zu. Sie sei „zum Schluss gelangt, dass eine direkte Manipulation von Benchmarks nicht in den Anwendungsbereich der beiden vorgeschlagenen Gesetzgebungsakte fällt“, heißt es in den einleitenden Bemerkungen zu den Novellen.
Das ist sehr erstaunlich. Denn die Kommission nimmt selber spätestens seit März 2011 an den Ermittlungen gegen zahlreiche Banken teil, die den Libor und den Euribor manipuliert haben dürften. Acht Monate später legte sie Neuerungen für die beiden genannten Rechtstexte zur Marktmanipulation vor („Die Presse“ vom 18.Oktober 2011). Die Kenntnis der Kommissionsbeamten der Generaldirektion Wettbewerb von offensichtlichen schweren Problemen bei der Ermittlung floss aber nicht in diese Gesetzesvorschläge ein. Das wirft kein gutes Licht auf die hausinterne Kommunikation der EU-Behörde.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.07.2012)