Auch Grüne dagegen: Aufregung um Graf-Ermittlungen

Auch Gruene dagegen Aufregung
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Gegen den Dritten Nationalratspräsidenten wird trotz Immunität ermittelt.
Das empört auch Teile der ÖVP, BZÖ und Grüne. Öllinger: "Eine Katastrophe".

Es ist eine äußerst ungewöhnliche Allianz: Teile der ÖVP, das BZÖ und die Grünen geben dem ins Visier der Justiz geratenen Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf (FPÖ) Schützenhilfe. Gegen Graf wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des schweren Betrugs eingeleitet. Was auch Politiker anderer Parteien daran empört: Die Immunität des Abgeordneten wurde noch nicht vom Nationalrat aufgehoben.

"Eine Katastrophe"

Es könne nicht sein, dass die Staatsanwaltschaft schon ermittelt, obwohl Graf vom Parlament noch nicht ausgeliefert worden sei, echauffierte sich der grüne Abgeordnete Karl Öllinger, der auch im Immunitätsausschuss sitzt. Das sei "sehr irritierend". Nur das Parlament könne Ermittlungen in solchen Fällen erlauben. "Das ist schlicht eine Katastrophe", meinte er. Die Grünen fordern aber wie die SPÖ weiter Grafs Rücktritt. Kritik kam auch vom BZÖ, das von einer "ungeheuerlichen Vorgangsweise" der Staatsanwaltschaft sprach.

Ermittlungen einzuleiten ohne den Mandatar vorher auszuliefern, "das funktioniert nicht", sagt auch Wolfgang Großruck, Vorsitzender des Immunitätsausschusses.  Man habe dieses Vorgehen der Anklagebehörden schon häufig kritisiert, dennoch komme es immer wieder vor, kritisierte er. Gegen den "Gesetzesbruch" werde voraussichtlich der gesamte Ausschuss Protest einlegen, kündigte Großruck an.

Anders sieht das Großrucks Parteifreund, VP-Klubchef Karlheinz Kopf. Das Einleiten der Ermittlungen ohne Aufhebung der Immunität sei "verfassungskonform". Die Vorwürfe hätten schließlich nichts mit dessen politischer Tätigkeit zu tun.

Prammer versteht Kritik nicht

Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) teilt die Kritik ebenfalls nicht: Es sei gesetzlich und in der Verfassung festgeschrieben, dass ein Auslieferungsbegehren nicht erfolgen müsse, wenn die Ermittlungen nicht im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen.

So argumentierte auch die Staatsanwaltschaft: Ein Antrag auf Aufhebung der Immunität sei nicht erforderlich, wenn die Ermittlungen in keinem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, erklärte Sprecherin Nina Bussek. Daher habe sie bisher auch kein Auslieferungsbegehren verfasst. Ob es im weiteren Verlauf der Erhebungen dann doch noch dazu kommen könnte, konnte Bussek nicht sagen. In der Causa Graf geht es um die sogenannte Stiftungs-Affäre (siehe Factbox unten).

Die Stiftungs-Affäre

Die heute 90-jährige Gertrud Meschar hat 2006 ihr gesamtes Vermögen (rund eine Millionen Euro) in eine Stiftung eingebracht. Der Dritte Nationalratspräsident Martin Graf wurde in den Vorstand berufen. Erst Jahre nach der Gründung der Stiftung habe sie erfahren, dass sie über ihr Vermögen nicht mehr bestimmen kann, sagt Meschar. Die Stiftung soll dann aus dem Vermögen der Frau sowie über einen Kredit einen Hausanteil gekauft haben, in welchem das Gasthaus von Grafs Bruder eingemietet ist. Die Stifterin bezweifelt, ob der Kaufpreis angemessen war, auch habe es bei den Mieteinnahmen Rückstände gegeben.

Der Stiftungsvorstand weist die Vorwürfe zurück. Beim Handelsgericht Wien ist ein Abberufungsantrag gegen den Vorstand anhängig. Graf hat sich Anfang Juni vom Vorstand zurückgezogen, auch Michael Witt kündigte an, den Vorstand zu verlassen.

(APA)

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