Für die Frau von Ex-Bawag-Chef ist der Freispruch für den Spekulanten unfassbar. Ihr Mann werde weiter um Aufklärung kämpfen, so Ruth Elsner.
Ruth Elsner, Ehefrau des im BAWAG-Skandal verurteilten Ex-Bankchefs Helmut Elsner, hat heute das Urteil im zweiten BAWAG-Strafprozess teilweise hart kritisiert. Der Freispruch für den Spekulanten Wolfgang Flöttl sei "ein Skandal, unfassbar", sagte Ruth Elsner telefonisch zur APA. Ihr Mann habe gemeint, der Freispruch sei "zu befürchten" gewesen. Er bleibe aber kämpferisch und wolle weiter beweisen, dass Flöttl die BAWAG betrogen habe und die BAWAG-Millionen nicht verspekuliert worden seien, betonte sie.
Helmut Elsner halte sich in Bayern auf und unterziehe sich dort einer Cortison-Behandlung. Derzeit befinde er sich nicht im Spital, müsse aber nach den Feiertagen wieder zu Untersuchungen ins Krankenhaus. Der 77-Jährige sei "chronisch krank", so seine Gattin. Soweit ihm sein schlechter Gesundheitszustand dies erlaube, werde er weiter für Aufklärung kämpfen.
Dokumente aus den USA
Im zweiten Verfahren sei - so wie im ersten Verfahren - vom Gericht keine einzige Frage nach dem Verbleib des Geldes gestellt worden, rügte Ruth Elsner die Prozessführung. Ihr Mann betreibe die Aufklärung weiter und bekomme auch noch Dokumente aus den USA. "Der Verbleib des Geldes ist nach wie vor unbeantwortet. Der Einzige, der seit fast drei Jahren an der Aufklärung arbeitet, ist mein Mann." Dafür werde er jedoch "in unfassbarer Weise getreten". Die Freisprüche für die Ex-Banker begrüßte sie: "Elsners frühere Vorstandskollegen gehören freigesprochen - wie mein Mann".
"Dieses Ergebnis schreit nach einer Wiederaufnahme", meinte auch Elsner-Anwalt Andreas Stranzinger nach der Urteilsverkündung. Er habe nach der Urteilsverkündung mit Elsner gesprochen. "Wir beide sind schockiert über den Umstand, dass nicht aufgeklärt wurde, dass auch der zweite Rechtsgang in der Form völlig mangelhaft geblieben ist und wir alle nicht wissen, was tatsächlich mit den Geldern passiert ist, was tatsächlich Flöttl gemacht hat", sagte Stranzinger.
Helmut Elsner war im zweiten Verfahren nur wegen einer Subsidiarklage der BAWAG wieder angeklagt, hat sich jedoch aus gesundheitlichen Gründen dem Verfahren entzogen und ist trotz zahlreicher Ladungen nie erschienen.
(APA)