Tödlicher Jagdunfall: Jäger war leicht alkoholisiert

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Er wurde wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen angezeigt. Landesjägermeister Josef Pröll ist für ein Alkoholverbot.

Jener Jäger, der am Samstag in Unterolberndorf (Bezirk Mistelbach) einen Treiber (21) tödlich getroffen hat, ist leicht alkoholisiert gewesen. Chefinspektor Leopold Etz vom Landeskriminalamt Niederösterreich bestätigte am Dienstag entsprechende Medienberichte. Den Beschuldigten (55) erwarte eine Anzeige wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen.

Bei dem Mann sei ein Alkoholisierungsgrad festgestellt worden, "bei dem noch Fahrtüchtigkeit besteht", sagte Etz. Dass es sich um 0,46 Promille gehandelt habe, wie am Dienstag im ORF-Radio berichtet, wollte er nicht bestätigen.

Das Wild "nicht angesprochen"

Bei einer Treibjagd sei besondere Vorsicht geboten, so der Kriminalist. Der Treiber habe deshalb auch eine Signaljacke getragen. Der 55-Jährige habe auf eine Bewegung im Dickicht bzw. auf einen "dunklen Fleck" reagiert und geschossen, das Wild demnach "nicht angesprochen".

Für die Kriminalisten standen am Dienstag noch weitere Einvernahmen von Jägern an, die sich in der Nähe des Schützen aufgehalten hatten. Dann ergehe der Abschlussbericht an die Staatsanwaltschaft Korneuburg, sagte Etz.

Die am Montag durchgeführte Obduktion ergab, dass der aus etwa 15 Metern Entfernung getroffene Treiber innerlich verblutet ist. Der Schusskanal ging quer durch den Körper.

Serie von Jagdunfällen

Der Vorfall im Weinviertel bildet den traurigen Höhepunkt einer Serie von Jagdunfällen in den vergangenen Monaten. Vor allem in Nieder- und Oberösterreich, aber auch in der Steiermark, wurden seit November des Vorjahres versehentlich Menschen angeschossen und schwer verletzt. Erst am Freitag war im oberösterreichischen Mühlviertel ein 69-Jähriger durch Schrotkugeln, die sein Bruder auf einen flüchtenden Fuchs feuern wollte, im Gesicht verletzt worden.

Niederösterreichs Landesjägermeister Josef Pröll sprach sich im Gespräch mit dem "Standard" (Dienstag- Ausgabe) klar gegen Alkohol vor oder während Gruppenjagden aus. Gesetzlich vorgeschriebenes Alkoholverbot gebe es keines, allerdings eine Unfallverhütungsvorschrift vom Landesjagdverband, der zufolge Alkohol bei der Jagd verboten ist. Der Österreichische Tierschutzverein fordert hingegen erneuerte seiner Forderung nach einer gesetzlich vorgeschriebene Null-Promille-Grenze bei Jagden, psychologische Tests bei angehenden Jägern und regelmäßige Augenkontrollen bei Jägern im Alter über 50.

"Ausgerechnet die 120.000 Jagdkartenbesitzer - in Österreich immerhin die größte Gruppe unter den Waffenbesitzern, die auch eine Waffe mit sich führen dürfen -müssen sich keiner psychologischen Verlässlichkeitsuntersuchung unterziehen. Und das, obwohl Jäger für die meisten Unfälle im Zusammenhang mit Waffen verantwortlich sind", meint Christian Hölzl vom Österreichischen Tierschutzverein in einer Aussendung.

(APA/Red.)

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