Eine „Geschichte der Zärtlichkeit“ zeigt, wie die Aufklärer gegen die „viehische Geschlechtsneigung“ des Mannes kämpften und wir den Sex ohne Zwang erlernten.
Was für dunkle Zeiten: Das Christentum legte fest, dass der Zweck einer Ehe in der Zeugung von Kindern liegt, und leitete daraus die bleierne Pflicht zum ehelichen Beischlaf ab. Sich dem Sex zu verweigern, war ein Scheidungsgrund – oder ein Fall fürs Gericht. Auch für staatliche Richter, in ganz Europa. Ein preußisches Gesetz von 1794 erlaubte, den sich „halsstarrig verweigernden“ Partner zu „züchtigen“. Theoretisch auch die Frau den Mann, aber der war doch meist der Stärkere. Als Nachhall trieb bis vor wenigen Jahrzehnten das Gespenst der ungeahndeten Vergewaltigung in der Ehe seinen üblen Spuk.