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Abgasskandal: Österreicher erhält Kaufpreis seines VW-Modells wieder

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, VW könne dagegen berufen oder sich mit dem Kläger vergleichen, so der Chefjurist des Verbraucherschutzvereins, Peter Kolba.

Ein Gericht in Braunschweig hat VW dazu verurteilt, einem Österreicher den Kaufpreis für seinen VW - nach Abzug einer Nutzungsentschädigung und gegen Rückgabe des Fahrzeugs - zurückzuzahlen, teilte der Verbraucherschutzverein (VSV) mit. Entscheidend für das Urteil war ein Grundsatzentscheid des österreichischen OGH von Mitte Mai, wonach Käufer von VW mit einem Motor, der nur teilweise das Abgas reinigt, den Kaufpreis zurückverlangen können.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, VW könne dagegen berufen oder sich mit dem Kläger vergleichen, so VSV-Chefjurist Peter Kolba. Er rechne aber auch in den Instanzen nicht mehr mit einer Abänderung der Entscheidung, da das OGH-Urteil eindeutig ausgefallen sei.

Aus Sicht von VW hat der OGH seiner Entscheidung falsche Tatsachen über das Thermofenster in der neuen Software zugrundegelegt. Sonst hätte das Höchstgericht anerkennen müssen, dass der ursprüngliche Mangel mit dem Software-Update behoben worden sei, meint der Fahrzeughersteller.

Der VSV hat in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Kälberer & Tittel in Berlin und einem deutschen Prozessfinanzierer für über 400 VW-Kunden aus Österreich Einzelklagen am LG Braunschweig eingebracht. Österreichisches Recht gelte, weil die Fahrzeuge in Österreich übernommen wurden und damit der Schaden aus dem Dieselbetrug in Österreich eintrat. Im aktuellen Urteil muss VW inklusive Zinsen rund 11.500 Euro zahlen. Soweit VW sich nicht im Anschluss vergleicht, stehen nun über 400 vergleichbare Einzelurteile an.

(APA)

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