„Problemwölfe“

„Trophäenjagd gestattet“: Kritik an geplanter Salzburger Wolfsabschussverordnung

Stellt sich heraus, dass ein getöteter Wolf gar nicht für die ihm angelasteten Risse in Frage kommt, dürfen so lange weitere Tiere geschossen werden, bis der tatsächliche „Problemwolf“ erwischt wird. (Symbolbild)
Stellt sich heraus, dass ein getöteter Wolf gar nicht für die ihm angelasteten Risse in Frage kommt, dürfen so lange weitere Tiere geschossen werden, bis der tatsächliche „Problemwolf“ erwischt wird. (Symbolbild)(c) Imago
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Besonders stößt sich die AG Wildtiere daran, dass ein abgeschossener Wolf nur „auf Aufforderung“ vorzulegen ist und offenbar vom Schützen behalten werden darf. „Das gestattet de facto die Trophäenjagd auf Wölfe.“ Im Kern dreht sich die Kritik jedoch vor allem um die Frage, ob in Salzburg das „gelindere Mittel“ des Herdenschutzes bewusst negiert werde, wie die Arbeitsgruppe vermutet.

In Salzburg läuft diese Woche die Begutachtungsfrist für zwei Abschussverordnungen des Landes für zwei „Problemwölfe“ ab. Im Zuge einer Stellungnahme übt nun die AG Wildtiere am „Forum für Wissenschaft & Umwelt“ - eine Vereinigung heimischer Wissenschafter - scharfe Kritik am Verordnungsentwurf. Dieser entspreche ähnlich wie die bereits in Kraft getretenen Wolfs-Verordnungen in Tirol, Kärnten, Niederösterreich und Oberösterreich in wichtigen Punkten nicht der Rechtslage.

In Salzburg geht es um jene Tiere, die im Juni im Pongau, Pinzgau und Tennengau gesichert oder wahrscheinlich mehr als 30 Schafe und Lämmer gerissen haben sollen. Die neue ÖVP-FPÖ-Landesregierung hat ihre Gangart gegen die Raubtiere darauf beschleunigt und in der Vorwoche die beiden Verordnungen erlassen. Ab Inkrafttreten - das könnte gegen Ende der Woche der Fall sein - wäre die Tötung der Wölfe legal. Einsprüche dagegen sind nicht möglich - was für die AG Wildtiere eine klare Verletzung der Aarhus-Konvention darstellt, die jeder Person Rechte im Umwelt- und Naturschutz zuschreibt.

Abgeschossener Wolf „nur auf Aufforderung“ vorzulegen

Die Kritik am vorliegenden Entwurf ist aber vor allem inhaltlicher Natur: Stellt sich etwa heraus, dass ein getöteter Wolf gar nicht für die ihm angelasteten Risse in Frage kommt, hat das keine Konsequenzen. Vielmehr dürfen so lange weitere Tiere geschossen werden, bis der tatsächliche „Problemwolf“ erwischt wird. Das lasse den Eindruck entstehen, „dass durch eine solche Verordnung die lokale Wiederausrottung von Wölfen in Salzburg zumindest in Kauf genommen, wenn nicht sogar bezweckt wird“, heißt es von der AG Wildtiere. Damit stehe der Verordnungsentwurf in krassem Gegensatz zu den rechtlich bindenden Verpflichtungen aus der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) der EU.

Besonders stößt sich die AG Wildtiere daran, dass ein abgeschossener Wolf nur „auf Aufforderung“ vorzulegen ist und offenbar vom Schützen behalten werden darf. „Das gestattet de facto die Trophäenjagd auf Wölfe.“ Im Kern dreht sich die Kritik jedoch vor allem um die Frage, ob in Salzburg das „gelindere Mittel“ des Herdenschutzes bewusst negiert werde, wie die Arbeitsgruppe vermutet. Denn nach welchen Kriterien erkannt wurde, dass die im Entwurf gelisteten Almgebiete „nicht schützbar“ seien, erschließe sich nicht.

Förderung für Landwirte, die in Herdenschutzmaßnahmen investieren

„Solch willkürliche Einschätzungen als Basis für Abschussentscheidungen heranzuziehen, wird einer Überprüfung, insbesondere durch die Europäische Kommission nicht standhalten“, heißt es in der Stellungnahme. Vielmehr ergehe an die Weidetierhalter die irreführende Botschaft, das „Problem der Großen Beutegreifer“ wäre durch Abschuss eingrenzbar bzw. lösbar. „Das ist aber nicht der Fall - allein, weil aufgrund der zunehmenden Wolfspopulationen an unseren Grenzen für jeden abgeschossenen Wolf weitere nachkommen werden, die wiederum Weidetiere gefährden, wenn diese nicht sachgerecht geschützt werden.“

Das Land will jedoch in Zukunft Zonen ausweisen, in denen Herdenschutz nicht möglich ist und Wölfe dort legal bejagen. „Herdenschutzzäune sind in Salzburg aufgrund der Topographie im hochalpinen Bereich in der Regel unmöglich“, sagte dazu der Wolfsbeauftragte des Landes, Hubert Stock. Und in der Schweiz, die immer wieder als Beispiel für Herdenschutzmaßnahmen genannt werde - gebe es eine Förderung für Behirtung oder Herdenschutzhunde auch erst ab einer Herdengröße von 500 Schafen. „Das ist auf Salzburg nicht umlegbar, da wir eine viel kleinere Besitzstruktur haben.“

Das Land fördert übrigens Landwirte, wenn sie in Herdenschutzmaßnahmen investieren. Wie das Ressort von Agrarlandesrat Josef Schwaiger (ÖVP) mitteilte, wurden im Jahr 2021 genau 114 und im Jahr 2022 genau 112 Ansuchen bewilligt - alle für den Ankauf von Schutzzäunen. Die Summe für die Unterstützung betrug in beiden Jahren jeweils rund 163.000 Euro. Deutlich geringer war das Interesse an einer Förderung von GPS-Halsbändern für Schafe - etwa damit verletzte oder vom Wolf versprengte Tiere leichter wiedergefunden werden können. 2021 wurden 32 Sender und 2022 sieben Sender vom Land gefördert - mit 2.560 bzw. 560 Euro. (APA)

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