Den Ausstieg aus fossiler Energie per Verordnung gibt es nicht – so urteilte der Verfassungsgerichtshof. Das Ende der Fahnenstange in der juristischen Auseinandersetzung ist mit den Höchstgerichts-Urteil allerdings noch nicht erreicht.
Der Fall geht auf das Jahr 2021 zurück und hat damit begonnen, dass vier Einzelpersonen – ein Pensionist, ein Bürgermeister, eine Aktivistin von Fridays for Furture und eine Bio-Bäuerin gemeinsam mit Global 2000 die damalige Wirtschaftsminister aufforderten, mit einer Verordnung zum Gewerberecht den Verkauf von fossilen Energieträgern – Kohle, Gas, Öl, Benzin und Diesel – zu bestimmten Daten zu verbieten. Argumentiert wurde dies damit, dass der weitere Verkauf die Rechte der Betroffenen einschränke – unter anderem das Recht auf Gesundheit.