Wirtschaftsstrafrecht

Bald mehr Schutz für Geschäftsgeheimnisse

MGO
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Ab 1. September werden die Strafen für die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen drastisch verschärft. Um die Geheimhaltung von Insiderwissen müssen sich Unternehmen jedoch weiterhin selbst kümmern.

Wien. Von Industriespionage bis zu heimlich kopierten Kundenlisten: Wenn betriebliches Insiderwissen bei der Konkurrenz landet, kann der Schaden groß sein. Eine Neuregelung soll nun den Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen verbessern: Die Strafen werden drastisch erhöht, die Strafverfolgung wird erleichtert.

Vom Nationalrat beschlossen wurden die Novellierungen am 7. Juli, In Kraft treten sollen sie am 1. September. Bei einer Verletzung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen droht künftig eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, bisher waren es bis zu sechs Monate. Und das Auskundschaften von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen ist bald mit bis zu drei Jahren Haft bedroht – bzw. sogar mit bis zu fünf Jahren, wenn es zugunsten des Auslands erfolgt ist. Massiv verschärft wurden auch die Strafbestimmungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), künftig drohen demnach bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe von maximal 720 Tagessätzen (bisher: drei Monate bzw. 180 Tagessätze).

„Ermächtigung“ reicht

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