Neues Gesetz

Das Bundesheer als Abstellkammerl der Republik?

Während der Covid-19-Pandemie übernahm das Bundesheer zahlreiche Hilfsaufgaben, unter anderem in Corona-Teststraßen (im Bild die Wiener Stadthalle im Dezember 2020).
Während der Covid-19-Pandemie übernahm das Bundesheer zahlreiche Hilfsaufgaben, unter anderem in Corona-Teststraßen (im Bild die Wiener Stadthalle im Dezember 2020). HERBERT NEUBAUER
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Beim Heer wird ein Vorratslager für Pandemien eingerichtet. Ob das zulässig ist, bezweifelt ein Verfassungsjurist. Militärs befürchten Überfrachtung mit Hilfsaufgaben.

Österreichs Bundesheer ging es schon einmal schlechter. Infolge des Ukraine-Krieges hat es in Politik und Gesellschaft an Bedeutung gewonnen, nach harten Sparjahren erhält es wieder deutlich mehr Geld. Statt Hilfseinsätzen steht wieder die Landesverteidigung im Fokus.

Unmut löst militärintern nun aber ein neues Gesetz aus. In Heereskreisen wird befürchtet, dass das Bundesheer dadurch wieder mit Hilfsaufgaben zugedeckt wird, Ressourcen müssten für nicht-militärische Aufgaben abgestellt werden. Die Neos haben aufgrund rechtlicher Bedenken eine parlamentarische Anfrage an Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) eingebracht.  

Anlass ist das Bundeskrisenlagergesetz. Es wurde Anfang Juli von Türkis-Grün im Nationalrat beschlossen. Beim Bundesheer wird dadurch für „Krisen im Zusammenhang mit dem Auftreten einer respiratorischen Erkrankung“ ein Bundeskrisenlager eingerichtet. Dort werden Schutzausrüstung und sonstige medizinische und krisenrelevante Güter gelagert und verwaltet. Im Krisenfall kann das Verteidigungsministerium im Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium diese Güter dann auch österreichweit verteilen.

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