Der Staatsanwaltschaft hat sich im Fall des Austro-Islamisten Mahmoud bisher nicht eingeschaltet.
Wien/Aich. Das Drohvideo des Austro-Islamisten Mohamed Mahmoud veranlasste die Justiz bisher noch nicht, Schritte zu setzen. „Es gibt keine Anzeige und es laufen auch keine Ermittlungen“, erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien am Dienstag. Das Video sei schließlich erst am Wochenende bekannt geworden. Der zuständige Staatsanwalt werde die Sache aber noch prüfen, möglicherweise gebe es bis nächste Woche eine Entscheidung, ob Ermittlungen aufgenommen werden. Nicht eingehen wollte man bei der Staatsanwaltschaft auf die Frage, welche Delikte Mahmoud begangen haben könnte.
Helmut Fuchs, Vorstand des Instituts für Strafrecht an der Uni Wien, betont auf Anfrage der „Presse“, das Verhalten Mahmouds sei „strafrechtlich schwer zu erfassen“. Das Verbrennen des österreichischen Reisepasses im Video bleibe wohl straffrei, zumal Mahmoud nur sein eigenes Dokument zerstört, meint Fuchs. Auch sei nicht sicher, ob Mahmoud zur Begehung einer terroristischen Straftat auffordert oder diese gutheißt (diesfalls würden zwei Jahre Haft drohen). Verwirklicht sieht der Experte am ehesten aber das Delikt „Landzwang“, für das bis zu drei Jahre Haft drohen. Des Landzwangs schuldig macht sich, wer „die Bevölkerung oder einen großen Personenkreis durch Drohung mit einem Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen in Furcht und Unruhe versetzt“.
„Feuer“ in Österreichs Städten
Da es sich um ein Offizialdelikt handelt, könnte die Staatsanwaltschaft auch ohne externe Anzeige tätig werden. Mahmoud droht im Video damit, Terror nach Österreich zu tragen. Sollte er sterben, „werden die Nächsten kommen, die dieses Feuer in eure Städte, Züge, Straßen, Häuser und Parlamente“ tragen. Der Verfassungsschutz im Innenministerium ist in der Causa bereits seit dem Wochenende aktiv, Mahmoud dürfte sich in Ägypten aufhalten.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.03.2013)