Testverbot an Embryo verletzt Menschenrecht

Das rechtskräftige EGMR-Urteil ist laut Experten "ein Signal" für Änderungsbedarf in Österreich.

Wien/Uw. Soll ein Embryo vor dem Einsetzen in die Gebärmutter via Präimplantationsdiagnostik (PID) auf schwere Erbkrankheiten untersucht werden? Seit einem halbem Jahr köchelt die heimische Debatte. Nun wurde ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) rechtskräftig, das das PID-Verbot in Italien als Menschenrechtsverletzung qualifiziert.

Hauptargument des Gerichts: Schwangerschaftsabbruch sei erlaubt, PID nicht – das sei ein Widerspruch. Der Entscheid bindet Österreich zwar nicht direkt, aber indirekt. Denn Juristen wie Christian Kopetzki und Helmut Ofner halten die Rechtslage mit der in Italien für vergleichbar. Sprich: Auch ein heimischer Beschwerdeführer hätte vorm EGMR wohl Erfolg. Für Kopetzki ist das Urteil „Signal“ für Gesetzesänderungen. Das Justizministerium will prüfen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.03.2013)

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