Ex-Finanzminister muss Millionen nachzahlen und verliert einen Prozess gegen Gabriela Moser.
Wien/Red./Ag. Zwei herbe Schläge musste Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser in den vergangenen Tagen einstecken: Sein zuständiges Wiener Finanzamt will laut „Profil“ für die Jahre 2003 bis 2010 5,4 Mio. Euro Steuernachzahlung. Und die Grün-Abgeordnete Gabriela Moser darf zumindest vorläufig behaupten, Grasser habe „konspirative Gespräche“ geführt, um Einfluss auf die Buwog-Privatisierung zu nehmen. Vorläufig deshalb, weil Grasser gegen das entsprechende Urteil des Wiener Handelsgerichts Berufung eingelegt hat. Den Steuerbescheid mit der Millionennachzahlung hat der frühere Finanzminister ebenfalls angefochten.
Grasser war gegen Moser gerichtlich vorgegangen, nachdem diese entsprechende Aussagen in einem Magazin-Interview getätigt hatte. Moser hatte sich dabei auf abgehörte Telefongespräche zwischen Grasser und Walter Meischberger bezogen.
Im Finanzstrafverfahren, das jetzt zum Steuernachzahlungsbescheid führte, geht es um die berühmt gewordenen 500.000 Euro, die er nach Eigenangaben von seiner Schwiegermutter zur Veranlagung erhalten habe, und um 8,95Mio. Euro, die er als Manager im Meinl-Imperium verdient hatte. Davon soll er der Finanz nur 3,38 Mio. Euro deklariert haben.
„Schuld ist der Steuerberater“
Grasser selbst schloss für sich Steuerhinterziehung aus und schob die Schuld seinem früheren Steuerberater zu. Der Ex-Finanzminister hatte zum Zweck der „Steueroptimierung“ um zwei Liechtenstein-Stiftungen herum ein umfangreiches Netzwerk in Steueroasen wie Zypern, Panama und den Jungferninseln aufgebaut.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.03.2013)