Der frühere Konviktsleiter des Stifts Kremsmünster wurde wegen schweren Missbrauchs ehemaliger Zöglinge verurteilt. Opferanwälte haben ihn nun auch wegen NS-Wiederbetätigung angezeigt.
STEYR/RED./APA. Schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen, Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses, Quälen unmündiger Personen: Wegen dieser Delikte und anderer Vorwürfe, etwa wegen des unerlaubten Besitzes einer Pumpgun, wurde am Mittwoch der frühere Konviktsleiter des Stifts Kremsmünster, der frühere Pater A., verurteilt. Die Strafe: zwölf Jahre Haft. Voriges Jahr war der mittlerweile 79-jährige Pensionist in den Laienstand zurückversetzt worden. Sein Urteil ist nicht rechtskräftig.
Ein Schöffensenat des Landesgerichts Steyr (Oberösterreich) unter dem Vorsitz von Richter Wolf-Dieter Graf war der Anklage gefolgt. Diese hatte 24 Opfer aufgelistet. 15 der 24 ehemaligen Zöglinge waren als Opfer erzwungener sexueller Handlungen, die anderen als Opfer gewalttätiger Übergriffe eingestuft worden. Der Richter sah eine „Strukturiertheit in den Verfehlungen" des Angeklagten. Erschwerend wertete der Senat den langen Tatzeitraum (Übergriffe zwischen 1973 und 1993, keine Verjährung wegen der Spätfolgen der Opfer). Der Richter erklärte: „Die Dauer der Taten und die Gleichgültigkeit des Angeklagten übersteigt für uns alles Dagewesene." Und er ersuchte die Opfer um Verständnis, dass es nicht Kompetenz des Strafgerichts sei, das Verhalten anderer Akteure über die Anklage hinaus zu beleuchten. „In einem anderen Umfeld wären diese Vorfälle unmöglich gewesen."
38 Opfer aus dem Stift hatten sich bei der Klasnic-Kommission gemeldet. Ermittlungen in den - nun abgehandelten - 24 Fällen mündeten in die Anklage. Außer dem früheren Ordensmann waren auch zwei andere Geistliche ins Visier der Justiz geraten. Die Ermittlungen gegen sie wurden aber eingestellt. Das Stift zahlte mittlerweile 700.000 Euro an die Opfer.
„Im Namen Gottes die Opfer für ihr Leben zu brandmarken und ihr Leben zu verpfuschen" könne nur mit schwerer Strafe beantwortet werden, hatte ein Opfervertreter vor der Urteilsverkündung gesagt.s
Vorwurf: Wiederbetätigung
Auch wurde am Mittwoch eine neue strafrechtliche Front eröffnet: Der Ex-Konviktsleiter wurde von Opfervertretern wegen Wiederbetätigung angezeigt. Dabei geht es um Äußerungen, die der Angeklagte vor Zöglingen gemacht haben soll - wie: „Ich hol' die Pumpgun und erschieß dich, du Jud!"
("Die Presse", Print-Ausgabe, 4. Juli 2013)