Künftig müssen Abgeordnete auch Tätigkeiten als Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder veröffentlichen.
Einstimmig hat der Nationalrat am Donnerstag die neuen Offenlegungsregelungen für die Nebenjobs von Parlamentariern repariert. Künftig müssen auch Spitzenfunktionen als Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder veröffentlicht werden, nicht nur normale Dienstverhältnisse und selbstständige Tätigkeit. Außerdem werden auch weitere politische Funktionen Abgeordneter wie Bürgermeister oder Gemeinderat im Internet veröffentlicht und Landtagsabgeordneten in die Regelungen einbezogen.
Für die Landtage wurde in der Sitzung per Abänderungsantrag noch ein Termin fixiert: Ab 1. Jänner 2014 müssen sie ihre sonstigen Tätigkeiten ebenso melden wie die Parlamentsmitglieder. Veröffentlicht werden die Nebenjobs im Internet. Im Nationalrat tritt die Regelung mit der Neukonstituierung nach der Wahl vom 29. September in Kraft.
Uneins waren sich die Abgeordneten, ob die nun geschlossene "Lücke" bei der Beschlussfassung vor einem Jahr absichtlich oder unabsichtlich offen gelassen wurde. SPÖ, ÖVP und FPÖ - die damals zustimmten - sprachen von einem Versehen. Grüne und BZÖ wiesen aber darauf hin, dass sie diese Lücke schon damals kritisierten. Geschlossen plädierte die Opposition für weitere Maßnahmen. BZÖ, Grüne und Team Stronach forderten Sanktionen für die Nicht-Meldung von Nebentätigkeiten.
(APA)