Verurteilung

Ladung zum Haftantritt: Starkoch Schuhbeck muss ins Gefängnis

Alfons Schuhbeck muss wegen Steuerhinterziehung in Haft.
Alfons Schuhbeck muss wegen Steuerhinterziehung in Haft. CHRISTOF STACHE/AFP via Getty Images
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Alfons Schuhbeck hinterzog Einkommenssteuer in Millionenhöhe. Im Oktober wurde er zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt, nun folgte eine Ladung zum Haftantritt.

Promikoch Alfons Schuhbeck muss in den kommenden Tagen ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft München I hat ihn zum Haftantritt geladen. Eine Sprecherin teilte am Freitag mit, „dass die Ladung zum Haftantritt heute Vormittag dem anwaltlichen Vertreter von Herrn Schuhbeck persönlich übergeben wurde, der seinen Mandanten informiert hat“. Ein Datum teilte die Sprecherin auf Anfrage nicht mit, allerdings werde er die Haft „in den kommenden Tagen“ antreten müssen.

Schuhbeck war im Oktober vergangenen Jahres wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Dieses Urteil bestätigte der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) im Juni weitgehend, es sei „im Wesentlichen rechtskräftig“, entschied der BGH.

Inzwischen wurde auch gegen Schuhbeck selbst ein Insolvenzverfahren eröffnet, außerdem ist am Amtsgericht München eine Räumungsklage gegen ihn anhängig, weil er die Miete für seine Privatwohnung nicht fristgerecht gezahlt haben soll. Eine für Anfang August geplante Gerichtsverhandlung wurde aber „auf Antrag beider Parteivertreter“ auf Ende Oktober verlegt - wohl, um eine außergerichtliche Einigung zu erreichen.

2,3 Millionen Euro hinterzogen

2,3 Millionen Euro hat Schuhbeck nach Überzeugung des Landgerichts hinterzogen, schon ab einer Million ist eine Haftstrafe nach aktueller Rechtsprechung nahezu unumgänglich. Schuhbeck hatte gegen das Urteil Revision eingelegt, anders als die Staatsanwaltschaft.

Schuhbeck steht nach dem Urteil und nach der Insolvenz seiner Restaurants vor den Trümmern einer großen, langen Karriere. Geblieben sind nur noch seine Gewürzläden, die von der Schuhbecks Company verwaltet werden und um die es zuletzt auch immer wieder Streit gab wegen ausgebliebener Mietzahlungen. (APA/red.)

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