Schadenersatz

Misshandlung? Verjährung hilft Patres und Stift

Ein Opfer von Schlägen in einem Internat klagte zu spät.

Die körperlichen Folgen dieser Misshandlungen dauern länger an, als eine rechtliche Abhilfe dagegen möglich ist: In den 1960er-Jahren wurde ein damals 12- bzw. 13-Jähriger im Internat eines Stifts von zwei Patres, die dort als Erzieher tätig waren, in unterschiedlicher Weise geschlagen – auch mit einem Ledergürtel. Er erlitt dadurch eine Wunde am Gesäß, die seither regelmäßig alle zwei Monate aufbricht.

Klage auf 385.000 Euro

Erst im Jahr 2013 klagte der Mann den Internatsbetreiber und die Patres auf Schadenersatz, und zwar in Höhe von 385.000 Euro: zu spät, wie nun auch der Oberste Gerichtshof bestätigte.

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